KIRCHENTELLINSFURT. Es dauerte viele hundert Jahre, bis sich die Erkenntnis durchsetzte, dass eine Brandbekämpfung durch eine organisierte und geschulte Löschgruppe effektiver betrieben werden kann. Der württembergische Graf Eberhard im Bart hatte schon 1495 eine Feuerordnung erlassen, die die Bereitstellung von Löschgeräten und die Einteilung der Bürgerschaft bei Brandeinsätzen regelt. Viel genützt hatte das nicht:
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