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Landrat: Bodelshausen sollte Landkreis mit Flüchtlingsunterkunft unterstützen

Gemeinde verhindert mit Bebauungsplan Unterkunft für Geflüchtete. Landrat hofft auf Ausnahmegenehmigung

Das künftige Ankunftszentrum für Flüchtlinge in Bodelshausen.
Das geplante Ankunftszentrum für Flüchtlinge in Bodelshausen. Foto: Jürgen Meyer
Das geplante Ankunftszentrum für Flüchtlinge in Bodelshausen.
Foto: Jürgen Meyer

BODELSHAUSEN. Tübingens Landrat Joachim Walter appelliert an die Gemeinde Bodelshausen, ihrer Verpflichtung nachzukommen. Und zwar jener Pflicht, den Landkreis bei der Unterbringung von Geflüchteten zu unterstützen. Sein Pendant im Zollernalbkreis, Landrat Günther-Martin Pauli, tat Gleiches, als sein Plan, Geflüchtete in Burladingen unterzubringen, zu scheitern drohte. In Burladingen ging der Streit bekanntlich zugunsten des Landrates aus. Wie die Chancen für Walter stehen, ist bis dato fraglich.

Wie bereits berichtet, zeichnete sich schon vor rund drei Monaten, Ende Dezember, ab, dass die Gemeinde Bodelshausen Mittel prüft, die vom Landkreis Tübingen geplante Unterkunft für Geflüchtete zu verhindern. Nun scheint sie einen gangbaren Weg gefunden zu haben. In seiner Februarsitzung beschloss der Gemeinderat Bodelshausen einen Bebauungsplan mit Veränderungssperre.

In der Beschlussvorlage heißt es wörtlich: »Erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, [...] dürfen nicht vorgenommen werden.« Und somit verhindert der Bebauungsplan folglich auch eine Nutzungsänderung: Das Firmengebäude in der Grabenstraße, das der Landkreis angemietet hat, darf nicht zu einem Ankunftszentrum umfunktioniert werden.

Miete umsonst bezahlt?

Bislang wurde aber nur die Aufstellung des Bebauungsplanes beschlossen. Er ist noch nicht in Kraft. »Wir gehen davon aus, dass die Träger öffentlicher Belange in diesem Verfahren wie üblich gehört werden und sich dann auch äußern werden, wenn sie Bedenken an der Rechtmäßigkeit haben«, heißt es aus der Pressestelle des Landkreises Tübingen.

Im Mai sollten eigentlich die ersten geflüchteten Menschen einziehen. Ein Zeitplan, der so wohl kaum noch realisierbar ist, auch wenn der Landkreis Tübingen noch Chancen sieht, sein Vorhaben umzusetzen. Vor der zuständigen Baurechtsbehörde in Mössingen hat der Kreis eine Ausnahme von der Veränderungssperre gestellt und bezieht sich dabei auf das Flüchtlingsaufnahmegesetz.

»Eine Ausnahme mit Blick auf die Regelung im Flüchtlingsaufnahmegesetz, wonach Gemeinden – also auch Bodelshausen – dazu verpflichtet sind, den Landkreis bei der Aufnahme und der Unterbringung von Geflüchteten zu unterstützen«, erklärt Landrat Joachim Walter. Für den Moment heißt es aber: Die Veränderungssperre hindert den Landkreis daran, das Gebäude umzubauen und hält den Kreis Tübingen vorerst in Warteposition. Denn aus der Baurechtsbehörde Mössingen gibt es dazu offensichtlich noch keine Entscheidung.

26.000 Euro monatlich

Zahlt der Landkreis also Miete, obwohl in absehbarer Zeit keiner einziehen wird? Darauf gibt die Pressestelle keine konkrete Antwort, nur so viel: »Wir gehen weiterhin davon aus, dass eine Ausnahme von der Veränderungssperre erteilt wird«, und bezieht sich erneut auf das Flüchtlingsaufnahmegesetz. Bekanntlich belaufen sich die monatlichen Mietkosten auf 26.000 Euro. (zak)