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Aktuell Amtsgericht

Zur Strafe: Tanzkurs

REUTLINGEN. Für den Jugendrichter Sierk Hamann war schon immer klar, dass sein Traumberuf Richter ist. Er ist nun bereits seit 15 Jahren Richter und bereut es nicht. Mit diesem Beruf ist es ihm möglich, straftätige Jugendliche wieder auf »den rechten Pfad« zu bringen – auch wenn es zum Beispiel nur ein Tanzkurs ist. Denn Richter Hamann beurteilt die Jugendlichen nicht, er versucht, sich in die Person und die Situation einzu- fühlen.

Durften Richter Sierk Hamann mal so richtig mit Fragen löchern: ZmS-Reporter des Johannes-Kepler-Gymnasiums.  GEA-FOTO: STEEN
Durften Richter Sierk Hamann mal so richtig mit Fragen löchern: ZmS-Reporter des Johannes-Kepler-Gymnasiums. GEA-FOTO: STEEN
Durften Richter Sierk Hamann mal so richtig mit Fragen löchern: ZmS-Reporter des Johannes-Kepler-Gymnasiums. GEA-FOTO: STEEN
In manchen Fällen ist es besser, Jugendliche zu einem Tanzkurs zu schicken, damit sie dort soziale Kontakte knüpfen können und ihre Freizeit besser auslasten. Das Strafmaß hängt selbstverständlich vom jeweiligen Jugendlichen, dessen Einsicht und der Tat ab.

Gefängnis nur für harte Fälle

In manchen Fällen muss Richter Hamann auch zu drastischeren Maßnahmen greifen und auf Bewährung oder mit Sozialstunden bestrafen, in ganz harten Fällen auch mit einer Gefängnisstrafe, insbesondere wenn hilflose Menschen angegriffen werden oder ihnen Leid zugefügt wird. Doch Hamann versucht immer, in jedem Fall die beste Lösung zu finden, damit den betroffenen Personen geholfen ist. Es kommt auch öfter vor, dass Jugendliche unentschuldigt nicht zum Gerichtstermin erscheinen. In solchen Fällen wird der Jugendliche nochmals kontaktiert und ein neuer Gerichtstermin vereinbart, aber der erste Eindruck von dem Jugendlichen fällt damit schon schlechter aus.

Jugendliche bereuen meist

Es ist ganz unterschiedlich, wie alt die Jugendlichen sind. Im Durchschnitt handelt es sich um 15- bis 17-Jährige. Im Normalfall sind die Angeklagten ehrlich und bereuen ihre Tat und sind vor Gericht auch sehr nervös. Das erleichtert die Situation und die Urteilssprechung ungemein. Denn im Vergleich zu straftätigen Erwachsenen sind die Jugendlichen, so Hamanns Erfahrung, viel ehrlicher und stehen zu dem, was sie getan haben. (ZmS)

Josipa Todoric, Laura Salvia, Luca Quintus und Daniel Blazicevic, Johannes-Kepler-Gymnasium Reutlingen, Klasse 7e