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»Wir waren doch auch einmal jung«

REUTLINGEN. Wo war ich gestern? Und warum hab ich solche Kopfschmerzen? Mit diesen Fragen wachen mehr Jugendliche sonntags auf, als man erwarten würde. Wir wollten dazu Genaueres wissen und haben eine Umfrage zum Thema Alkopops gemacht. Von Jugendlichen und Eltern wollten wir erfahren, was sie uns zu diesem Thema sagen können.

Zuerst wollten wir von den befragten Jugendlichen wissen, ob sie überhaupt schon einmal Alkohol getrunken haben und wenn ja, wie oft. Die meisten der von uns befragten 14-Jährigen grinsten bei dieser Frage nur und antworteten mit einem lässigen »Ja«. 30 Prozent der von uns Befragten trinken regelmäßig, was heißt, dass sie ein- bis zweimal in der Woche zur Flasche greifen.

Welche Gründe kann es dafür geben? Viele konnten uns gar keinen Grund nennen. Die anderen sagten, dass sie dann trinken, wenn es ihnen schlecht geht, aufgrund von schlechten Noten oder Streit mit Familie und Freunden. Die anderen trinken nur in Gesellschaft von Freunden, also auf Partys, wo gute Laune herrscht. Von diesen Partys kommen 30 Prozent der Jugendlichen betrunken nach Hause.

Geschmack überdeckt

Nach dem Jugendschutzgesetz ist der Alkoholkonsum strafbar. Alkopops stufen die von uns befragten Eltern als extrem gefährlich ein. Es gibt zwei Arten von Alkopops. Die eine ist die, bei der man den Alkohol auch herausschmecken kann. In diesen Getränken ist meistens Bier oder Wein enthalten. Diese Art Alkopops dürfen nach dem Jugendschutzgesetz schon an Jugendliche ab 16 Jahren verkauft werden.

Die andere Gruppe ist die, bei der der Alkoholgeschmack durch den Zusatz von zum Beispiel Limonade oder Cola, also Süßgetränken, überdeckt wird. Diese Alkopops nennt man die »branntweinhaltigen Alkopops«. Bei ihnen kann man selbst schwer einschätzen, wie viel puren Alkohol man zu sich genommen hat. Diese Alkopops dürfen nur an Jugendlichen ab 18 Jahren verkauft werden.

Wie also kommen 14-Jährige an solche Getränke? Verkäufer oder Gastwirte sind verpflichtet, sich von den Jugendlichen die Ausweise zeigen zu lassen und sich über das Alter der Jugendlichen zu informieren. Wenn sie Alkohol an Minderjährige ausschenken, müssen sie mit einem Bußgeld rechnen.

Die Möglichkeit, als 14-Jähriger an Alkohol zu kommen, ist jedoch nicht so eingeschränkt, wie man denkt. Nach unserer persönlichen Erfahrung bekommt man Alkohol in 50 Prozent aller Versuche. Aber wissen die Eltern über das alles auch Bescheid? Zehn Prozent der von uns befragten Eltern schon, denn sie kaufen ihren Kindern selbst ab und zu auch eine Flasche Alkohol.

Unter den anderen waren die Reaktionen auf diese Frage aber besonders heftig. »So etwas ist unverantwortlich, ich würde es niemals tun«, bekommen wir mehrfach zu hören. Alle von uns befragten Eltern kannten ihre Kinder angeblich auch gut genug, um zu wissen, dass sie Alkohol trinken.

Falls es einer der Töchter oder Söhne jedoch übertreiben und total betrunken nach Hause kommen würde, würde niemand unter den von uns befragten Eltern eine Strafe wie zum Beispiel Hausarrest erteilen, was uns eigentlich am meisten überraschte.

Nachsichtige Eltern

80 Prozent der von uns befragten Eltern würden das Gespräch suchen und ihren Kindern klar machen, dass Alkohol eine Droge und etwas Gefährliches ist. Die anderen 20 Prozent würden bei dem ersten Vorfall noch nicht reagieren.

Uns haben manche Eltern wirklich überrascht, weil wir ihnen mehr Strenge zugetraut hätten. Sie aber sagten: »Wir waren doch auch einmal jung!« (ZmS)



Katharina Keim, Steffi Lorenz, Vanessa Jurke, Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium Metzingen, Klasse 10 c