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Was passiert mit dem Soli?

REUTLINGEN. Seit 1991 gibt es den Solidaritätszuschlag - den Soli. Doch wohin fließt unser Geld überhaupt? Wir dürfen uns nicht wundern, wenn es auch mal für die Weihnachtstanne vor dem Bundestag herhalten muss, denn die Zahlungen sind nicht zweckgebunden. Laut Verfassung sind Zahlungen dieser Art nur für einen kurzen Zeitraum gedacht, aber was sind schon 18 Jahre?

Deshalb hat das Niedersächsische Finanzgericht den Solidaritätszuschlag jetzt für verfassungswidrig erklärt. Die Regierung hält allerdings am Soli fest. Jetzt muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden, ob die Regierung uns weiter Geld aus der Tasche ziehen darf oder ihre Weihnachtstanne mit anderen Mitteln schmücken muss. (ZmS)



Simon Leube und Felix Spengler, Albert-Einstein-Gymnasium Reutlingen, Klasse 9a