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Aktuell INTERVIEW

Rausfahren und nach dem Rechten sehen

METZINGEN. Die 38-jährige Jugendsachbearbeiterin der Polizei Metzingen heißt Carmen Schneider. Sie arbeitet jetzt schon seit 22 Jahren bei der Polizei, seit sechs ist sie beim Metzinger Polizeirevier beschäftigt. Sie begann mit 16 Jahren eine Ausbildung zur Polizistin. Auf dem Revier in Metzingen gibt es insgesamt sechs Jugendsachbearbeiter, die sich im Ermstal um die Kinder- und Jugendkriminalität kümmern. Alles, was mit der Polizei zu tun hat, fanden wir schon immer spannend. Deshalb haben wir uns sehr gefreut, dass wir die Möglichkeit bekommen haben, Carmen Schneider zu interviewen.

ZmS: Welche Voraussetzungen braucht man, um Polizistin zu werden?

Carmen Schneider: Man braucht dazu mindestens die Mittlere Reife oder das Abitur. Wenn man mit der Mittleren Reife bei der Polizei anfängt, dauert die Ausbildung zweieinhalb Jahre. Und wenn man mit dem Abitur anfängt, dann kann man gleich in den gehobenen Polizeidienst, das heißt man studiert und die Ausbildung dauert dann drei Jahre und neun Monate.

Zu welcher Uhrzeit fährt man Streife?

Schneider: Da gibt es keine bestimmten Uhrzeiten. Wir in Metzingen sind rund um die Uhr da, das heißt 24 Stunden.

Wie wird man Jugendsachbearbeiter?

Schneider: Ich habe die ganz normale Polizeiausbildung durchlaufen – wie ich vorher schon erklärt habe die zweieinhalb Jahre. Und dann macht man als Jugendsachbearbeiter noch extra einen Lehrgang, in dem man speziell zum Beispiel das Jugendstrafrecht und Jugendschutzgesetz lernt.

Werden Sie durch Ihren Beruf manchmal selbst bedroht?

Schneider: Ich bin jetzt schon ziemlich lange bei der Polizei und bin selber persönlich noch nie ernsthaft bedroht worden.

Wie viele Waffen tragen Sie mit sich?

Schneider: Ich habe meine Schusswaffe, den Schlagstock und das Pfefferspray, die ich auch wirklich nur zu besonderen Situationen einsetzen darf.

»Ich hoffe, dass ich nie einen Menschen erschießen muss«
Wenn man als Jugendsachbearbeiterin Streife fährt, auf was achtet man besonders?

Schneider: Wenn wir rausfahren, schauen wir bei den Jugendlichen, ob sie in der Öffentlichkeit rauchen – unter 18 ist das verboten. Außerdem schauen wir, ob sie starken Alkohol wie zum Beispiel Wodka trinken, das ist unter 18 ebenfalls verboten. Dann sehen wir noch nach den Plätzen, an denen sich die Jugendlichen treffen, ob sie sich ordentlich verhalten und ihren Müll aufgeräumt haben.

Wie viele Zellen haben Sie insgesamt auf der Polizeiwache in Metzingen?

Schneider: Wir haben hier vier Zellen.

Mussten Sie schon einen Menschen zu Ihrem eigenen Schutz erschießen?

Schneider: Nein, das musste ich zum Glück noch nicht, und ich hoffe auch, dass ich das nie machen muss.

Was passiert mit Jugendlichen, wenn sie klauen?

Schneider: Zuerst rufen wir die Eltern an, dass ihr Kind geklaut hat und sie es bei der Polizei abholen müssen. Dann wird mit den Jugendlichen oder Kindern gesprochen, warum sie das gemacht haben. Auch reden wir mit den Eltern, damit wir schauen können, ob es vielleicht irgendein Problem gibt, weshalb der Jugendliche geklaut hat. Dann wird eine Anzeige an die Staatsanwaltschaft nach Tübingen geschickt. Daraufhin kann es sein, dass es zur Strafe Arbeitsstunden gibt. Wenn man zum ersten Mal geklaut hat oder der Schaden nicht so groß war, kann das Verfahren auch eingestellt werden.

Müssen Sie manchmal auch vor Gericht auftreten?

Schneider: Ja, ich werde immer wieder vor Gericht als Zeugin geladen, um noch mal über einen Vorfall, der passiert ist, zu berichten.

Am Ende durften wir die Handschellen anprobieren, die sich am Handgelenk unangenehm anfühlten und zusätzlich durften wir uns in den Streifenwagen setzen. Wir danken Carmen Schneider für das tolle, nette und zugleich auch interessante Interview. (ZmS)

Al Ayaasha Medford und André Monteiro, Schönbein-Realschule Metzingen, Klasse 8b