Morgens früh raus
Auf allen Gehwegen und entlang jeder Straße (falls kein Gehweg vorhanden ist) muss ein 1,20 Meter breiter Weg, der einen gefahrlosen und flüssigen Fußgängerverkehr gewährleistet, von zuständigen Anwohnern von Schnee und Eis befreit werden. Diese Räumpflicht ist werktags bis spätestens 7 Uhr morgens zu erfüllen, an Samstagen bis 8 Uhr und an Sonntagen bis 9 Uhr. Falls dieser Pflicht nicht nachgegangen wird, kann dass mit Bußgeld geahndet werden.Vorsicht bei Eiszapfen
Ganz wichtig ist es auch, dass man bei ebenerdigen Gehwegen mit Splitt oder Sand streut. Nur bei Gefällstrecken, Treppen, Eisglätte oder Eisregen sollte man zum Streusalz greifen – aber nur dann, wenn die Sicherheit nicht durch Splitt oder Sand gewährleistet werden kann.Beim Kauf von Streumaterial sollte unbedingt auf das Vorhandensein des »Blauen Engels« geachtet werden, denn dieses Gütesiegel garantiert ein umweltfreundliches und salzfreies Produkt. Sie sollten zusätzlich sicherstellen, dass Eiszapfen die eventuell an Ihrem Hausdach hängen, nicht herabstürzen und dadurch Fußgänger verletzen. Trotz alledem sollten Sie sich nicht darauf verlassen, dass es immer und überall geräumt ist, und das Haus immer mit gutem Schuhwerk verlassen. (ZmS)
Enes Özbek und Timo Braun,
Isolde-Kurz-Gymnasium Reutlingen, Klasse 9a