NEHREN. Am 6. Dezember wird der Erweiterungsbau des Nehrener Minikindis feierlich seiner Bestimmung übergeben. Solche Ereignisse beobachtet man zur Zeit vielerorts. Weil der Bedarf an Betreuung für unter Dreijährige in den letzten Jahren wuchs, reagierte die Regierung. Sie legte eine Betreuungsquote von 36 Prozent fest. Das heißt, dass jede Gemeinde für 36 Prozent der Kinder einen Betreuungsplatz bereithalten muss. Das gibt Eltern die Möglichkeit, wieder in ihren Beruf einzusteigen. Das neue Kinderhaus trägt den Namen des Nehrener Ehrenbürgers Ernst Imanuel Wulle, der 1901 den Bau des ersten Kindergartens in Nehren ermöglicht hat. Es wird vom Förderverein für Kinder-und Jugendbildungsarbeit betrieben. Mit der Geschäftsführerin Sonja Dietsche trafen wir uns zu einem Interview.
ZmS: Warum wurde unser Minikindi gerade jetzt erweitert?
Sonja Dietsche: Damit die Gemeinde Nehren die Quote von 36 Prozent erfüllen kann, wurde ein Anbau nötig.
Wer hat den Bau finanziert?
Dietsche: Es gibt verschiedene Töpfe, aus denen das Geld geflossen ist. Ein Teil kommt vom Land, ein anderer vom Bund und ein dritter von der Gemeinde Nehren.
Haben Sie eine Vorstellung, wie es schlagartig zu einem so großen Mangel an Betreuungsplätzen kam?
Dietsche: Bisher konnte eine Kommune diese Leistung freiwillig anbieten. Mit dem Rechtsanspruch, den es im Übrigen auch für den Kindergarten gibt, ist die Gemeinde verpflichtet, diese Vorgaben zu erfüllen.
Denken Sie, dass man das Problem mithilfe dieser Quote wieder in den Griff bekommt?
Dietsche: Das weiß ich nicht. Aber ich denke schon, denn nicht alle Eltern wollen ihre Kinder in eine Fremdbetreuung geben. Sie bleiben lieber mit ihrem Kind zu Hause und nehmen das Betreuungsgeld in Anspruch.
Wie viele Betreuungsplätze gibt es hier in Nehren?
Dietsche: Momentan gibt es 20 Plätze. Mit dem neuen Anbau können wir insgesamt 40 Kinder betreuen.
Können Sie auch mehr als diese 40 Kinder aufnehmen?
Dietsche: Nein, wir dürfen nicht mehr Kinder aufnehmen. Vom Gesetzgeber sind für den U3-Bereich maximal zehn Kinder pro Gruppe erlaubt. Auf einen besonderen Antrag könnte man zwar die Gruppengröße auf zwölf Kinder erweitern, aber das machen wir nicht. (ZmS)
Luisa Schmidt und Helene Zimmermann, Evangelisches Firstwald-Gymnasium, Mössingen, Klasse 8b