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Aktuell Justiz

Im Namen des Volkes

REUTLINGEN. Die Klassen 8c und 8d der Hermann-Hesse-Realschule beschäftigen sich im Unterricht derzeit mit dem Thema Rechtsstaat. Dabei geht es um Rechte und Pflichten Jugendlicher, aber vor allem auch um die Gesetze und ihre Einhaltung. Was liegt da näher, als einmal die Arbeit von Gerichten nicht nur am Nachmittag im Fernsehen, sondern ganz echt im Amtsgericht Reutlingen kennenzulernen.

Amtsrichterin Dr. Anna-Maria Schlecht stand den Schülern Rede und Antwort. Noch vor Beginn der Prozesse informierte sie, wie sich Zuschauer verhalten müssen: Man muss absolut leise sein und auch das Handy muss unbedingt ausgeschaltet werden.

Interessant war, was die Schülerinnen und Schüler bei den Prozessen dann wahrscheinlich zum ersten Mal live miterleben konnten. Sie erfuhren nicht nur etwas über die Straftaten und Schicksale der Angeklagten; vielmehr erhielten sie einen konkreten Einblick davon, was in einem Gerichtsverfahren überhaupt passiert: Wenn die Richterin den Saal betritt, stehen alle auf. Nach der Vernehmung zur Person liest der Staatsanwalt die Anklageschrift vor. Dann wird der Angeklagte von der Richterin darum gebeten, über den Vorfall aus seiner Sicht zu berichten. Natürlich darf der Angeklagte dabei nicht lügen. Wenn es sich herausstellt, dass er die Unwahrheit sagt, muss er mit einer weiteren Strafe rechnen.

Meistens hat der Angeklagte einen Anwalt, der ihn während dem ganzen Gerichtsprozess unterstützt. Die Richterin, der Staatsanwalt und die Verteidigung befragen alle Beteiligten auch nach den kleinsten Einzelheiten. Nach der Vernehmung des Angeklagten werden die Zeugen hereingerufen und vernommen. Zeugen müssen selbstverständlich auch die Wahrheit sagen.

Nach der Beweisaufnahme halten der Staatsanwalt und der Verteidiger ihre Plädoyers. Das letzte Wort hat der Angeklagte. Dann verlässt die Richterin den Gerichtssaal, um das Urteil zu finden, das schließlich im Namen des Volkes verkündet wird. Soweit verliefen alle Gerichtsverfahren gleich.

Interessant waren dann die einzelnen Fälle, die alle irgendwie mit Drogenkonsum zu tun hatten. In einem Fall ging es um einen Mann, der in volltrunkenem Zustand zwei Polizisten beschimpft und beleidigt hatte. Bei einem anderen Prozess ging es um einen Nachbarschaftskonflikt mit Morddrohung. Drei weitere Prozesse standen in Zusammenhang mit Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Die Angeklagten, die zum Teil noch sehr jung waren, fielen auf, weil sie Marihuana konsumiert hatten

Bei allen Fällen zeigte sich, dass Drogenkonsum häufig zu Straftaten führt. Vor allem junge Menschen können dadurch in große Schwierigkeiten geraten. Sie können ihren Arbeitsplatz verlieren, in die Schuldenfalle geraten. Manche begehen weitere Straftaten. Am Ende können ein zerstörter Lebensweg und eine Haftstrafe stehen. Für die Schülerinnen und Schüler wurde dabei klar, dass es im wirklichen Leben eben richtig ernst zugeht und es anders als im Fernsehen nicht immer ein Happy-End gibt. (ZmS)

Mergim Haliti, Hermann-Hesse-Realschule Reutlingen, Klasse 8c

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