Schon ein einziger Versuch, zum Beispiel mit Kiffen oder mit einer Ecstasytablette, kann den Start zur Sucht bedeuten. Es gibt legale Drogen, wie Alkohol und Zigaretten, aber auch illegale wie Kokain, Heroin, Ecstasy, LSD, Cannabis oder - ganz schlimm - Crack. Jeder Umgang mit illegalen Drogen ist ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und wird hart bestraft.
Die Polizei in Baden-Württemberg registriert jedes Jahr mehr als 3 000 Erstkonsumenten »harter« Drogen. Heutzutage besteht insbesondere für junge Menschen die Gefahr, mit Rauschgift in Berührung zu kommen. Der Rauschgiftmissbrauch bei ihnen hat besorgniserregende Ausmaße angenommen. Um dieser Gefahr vorzubeugen, kann ein erster Schritt in die richtige Richtung durch Aufklärung erfolgen.
Genau aus diesem Grund finden in regelmäßigen Abständen immer wieder Präventionsveranstaltungen der Jugend-sachbearbeiter der Polizei Baden-Württemberg an Schulen statt, wobei hier die Jugendlichen und Heranwachsenden gleichzeitig angesprochen werden sollen.
Sie sollten besonders aufmerksam auf Schulhöfen und in Discos sein, denn dies sind die häufigsten Umschlagplätze für die meisten Drogen. Meistens finden die Jugendlichen den ersten Einstieg zu den sogenannten »harten Drogen«, durch Zigaretten- und Alkoholkonsum.
Hierbei sollten auch die Eltern ein wachsames und aufmerksames Auge auf ihre Kinder haben. Möglicherweise können sie die allerersten Anzeichen eines Drogenmissbrauchs bei ihnen erkennen. Anzeichen hierfür sind: krankes Aussehen, lichtstarre Pupillen, starke Gewichtsabnahme, Zittern und Unruhe und vor allem eine starke Veränderung der Persönlichkeit.
Deshalb gilt es hier ganz besonders vorsichtig zu sein, am besten ist jedoch, erst gar nicht mit den Drogen anzufangen, denn unser ZmS-Fazit lautet: Finger weg von Drogen aller Art! Sie führen in die Abhängigkeit und im schlimmsten Fall zum Tod! (Quelle: Landeskriminalamt Baden-Württemberg)
Zu diesem Thema durften wir im Polizeirevier Münsingen Polizeioberkommissar Rainer Krehl befragen.
ZmS: Wie lange arbeiten Sie schon als Beamter in Münsingen?
Rainer Krehl: Ich arbeite jetzt schon seit knapp 24 Jahren beim Polizeirevier Münsingen.
Haben Sie oft mit Drogen zu tun?
Krehl: Ich habe zeitweise fast täglich mit Drogen zu tun, weil ich als Ermittlungsbeamter für die Bekämpfung der einfachen bis mittelschweren Rauschgiftkriminalität zuständig bin.
Wie oft haben Sie schon Drogen gefunden?
Krehl: Drogen werden auch in unserem Dienstbezirk immer wieder sichergestellt. So haben wir im Jahr 2007 bis zum heutigen Zeitpunkt in knapp 20 Ermittlungsverfahren illegale Drogen unterschiedlichster Art und Menge beschlagnahmt. Den meisten Fällen gingen Durchsuchungen voraus. Darüber hinaus stellen wir aber auch in vielen Fällen durch Blut- und Urinuntersuchungen den Konsum von Drogen und den vermuteten und noch zu beweisenden Drogenbesitz fest. Das ist insbesondere für die Fälle wichtig, in denen es um Fahren unter Drogen geht.
Wie viel haben Sie gefunden?
Krehl: Es handelt sich vorwiegend um kleinere Mengen, wobei hier aber alle Arten von illegalen Drogen (wie Cannabis, Ecstasy, Heroin, Kokain) vertreten sind. Darüber hinaus hatten wir zum Beispiel auch schon mal circa 70 Cannabispflanzen aus einem illegalen Anbau sichergestellt. Wenn es sich jedoch um größere Mengen und Handelsdelikte geht, ist grundsätzlich die Kriminalpolizei für die weiteren Ermittlungen zuständig.
Was sind Ihre Hauptaufgaben bei der Polizei?
Krehl: Ich bin Sachbearbeiter beim Bezirksdienst des Polizeireviers Münsingen. Ich bin ich als sogenannter Rauschgiftbeamter der Schutzpolizei mit der Bearbeitung von Rauschgiftdelikten beauftragt sowie mit dem dazugehörigen Informationsaustausch innerhalb der Polizei beauftragt. Darüber hinaus werden von mir aber auch andere Delikte wie Einbruch, Betrug und gefährliche Körperverletzung bearbeitet.
Haben Sie schon mal eine Hausdurchsuchung gemacht?
Krehl: Ja, schon oft. Wir machen oft Hausdurchsuchungen, um Beweise zu finden - zum Beispiel illegale Betäubungsmittel, also Rauschgift, aber auch von Gegenständen, die auf einen Rauschgifthandel oder Konsum hindeuten. Den Durchsuchungen geht grundsätzlich eine richterliche Anordnung voraus. Die wird vom Sachbearbeiter der Polizei über die zuständige Staatsanwaltschaft beantragt. (ZmS)
Florian Riesch und Michael Leuze, Klasse 8a, Gustav-Mesmer-Realschule