Ganz neu sind die Angaben der Postleitzahl und des Ordens- oder Künstlernamens. Auf der Rückseite ist ein Logo angebracht, das die Internet-, Automaten- und Lesegeräteanwendung kennzeichnet. Im Ausweis befindet sich ein kleiner Computerchip, der zur neuen elektronischen Funktion beiträgt. Die neue Funktion des Ausweises, die On-lineausweisfunktion, ist zum Beispiel wichtig um sich im Internet richtig ausweisen zu können. Allerdings ist für diese Funktion ein Lesegerät notwendig.
Nur so sicher wie der PC
Für die normale Onlineausweisfunktion benötigt man ein Basislesegerät, bei dem man die PIN über die Computertastatur eingeben kann. Das Problem ist dabei nur, dass das Basislesegerät auch nur so sicher ist, wie der PC. Sicherer sind dann die Standard- oder Komfortlesegeräte. Diese kosten jedoch auch zusätzlich und haben ein separates Tastenfeld.Normalerweise kann man den neuen Ausweis ab 16 Jahren beantragen. Jüngere können ihn natürlich auch beantragen lassen, aber dann ohne Onlineausweisfunktion. Da in diesem Alter aber noch keine Ausweispflicht besteht, gibt es auch die Möglichkeit einen sogenannten »ePass« zu beantragen. Zur eindeutigen Zuordnung des Besitzers des Ausweises gibt es außer dem Lichtbild, den auf Wunsch des Antragstellers, gespeicherten Fingerabdruck. Dieser darf aber nur von Polizeivollzugs- oder Personalausweisbehörden benutzt werden.
Nach dem Erhalten des Personalausweises kann man ein Signaturzertifikat beantragen. Mit dieser elektronischen Unterschrift kann man sogar Dokumente elektronisch signieren. Dafür braucht man dann aber das Standard- oder Komfortlesegerät. Wenn man sich online ausweisen lassen möchte - vorausgesetzt man hat die Onlinefunktion aktiviert - kann man durch das Eingeben der PIN entscheiden, ob der andere, bei dem man sich ausweisen lassen möchte, alle Angaben von einem erhalten darf oder nur bestimmte. (ZmS)
Maria Plahl, Bildungszentrum Nord-Gymnasium, Reutlingen, Klasse 9