Der Islamismus macht sich eine besonders radikale Auslegung des Islams zunutze, um seine Ziele zu rechtfertigen. Das Oberste davon: die Errichtung eines Gottesstaates, des Kalifats. Unter Salafismus versteht man die aktive Ausübung des Islamismus. Das Interesse der LKA-Abteilung zur Terrorismusbekämpfung gilt vor allem diesem Personenkreis. Zum Schluss des Referats stellte er eine Studie vor, die sich mit dem Thema »Radikalisierung jugendlicher Muslime und deren Hintergrund« befasst.
Baden-Württemberger in Syrien
Anschließend kamen sechs Reporter – ein Schüler vom Evangelischen Firstwald-Gymnasium in Mössingen, zwei vom Friedrich-Schiller-Gymnasium in Pfullingen und drei von der Schlossschule Gomaringen – auf die Bühne und richteten abwechselnd ihre Fragen an Stalder. Das Hauptinteresse galt der Radikalisierung von immer jüngeren Menschen. Der Polizist informierte, dass bisher etwa 50 Männer aus Baden-Württemberg, aber zunehmend auch junge Frauen, bisher als Unterstützer des Islamischen Staats nach Syrien ausgereist sind.Er erklärte, dass Salafisten oft Erfolg darin haben, Jugendliche für den Islamismus zu begeistern, indem sie ihnen einfache Lösungen für Probleme anbieten, die typisch für die »Pubertätskrise« sind. Er appellierte an alle anwesenden Jugendlichen, es immer zu hinterfragen, wenn ihnen Religion als ein »Schwarz-Weiß-Bild« erklärt wird.
Auf die Frage »Sind Sie ein Befürworter der Vorratsdatenspeicherung?« antwortete Stalder, dass sie eine notwendige Maßnahme sei. Zum einen, um Salafisten zu überwachen, und zum anderen, um herauszufinden, wie die Radikalisierung gestoppt werden kann. Man könne nämlich ausfindig machen, wo sich Betroffene oft aufgehalten haben und welche Rufnummern sie besonders häufig angerufen haben, bevor sie ausgereist sind, um in den Dschihad zu ziehen.
Kein wahlloses Ausspionieren
Jedoch betonte er mehrmals, dass man den Begriff nicht in direkten Zusammenhang mit dem Ausspionieren der gesamten Bevölkerung bringen dürfe. Er sagte, bei der Vorratsdatenspeicherung handele es sich lediglich um das Speichern und nicht um das permanente Abrufen personenbezogener Daten, unter anderem von Verkehrsdaten. Außerdem müssten die Provider keine Gesprächsinhalte, sondern nur Rufnummern, Gesprächszeitpunkt und Gesprächsdauer sowie den regelmäßig übermittelten Handystandort für einen bestimmten Zeitraum aufbewahren. (ZmS)Tim Sauter, Evangelisches Firstwald-Gymnasium Mössingen, Klasse 8