Da wird ein mehrfach behinderter Mann von drei Schlägertypen halb totgeprügelt, ausgeraubt, und dann schwer verletzt sich selbst überlassen. Wie jüngst in Presse und Funk berichtet wurde. Die Verbrecher konnten ermittelt werden und stehen nun vorm Kadi. Der jüngste der drei Räuber ist 20 Jahre alt und soll nach Jugendstrafrecht verurteilt werden.
Ein Bürger unseres Staates gilt mit 18 Jahren als erwachsen und ist somit für sein Tun verantwortlich, so er nicht geistig behindert ist. Mit 18 Jahren hat man auch das Wahlrecht - ist also mitverantwortlich für das politische Geschehen im Staate. Manche politischen Kreise plädieren sogar für die Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre. Da ist für mich nicht nachvollziehbar, wieso erwachsene Straftäter zwischen 18 und 20 Jahren nicht voll für ihre Untaten verantwortlich gemacht und nicht nach dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden. Da liegt doch ein Widerspruch in unserer Rechtsprechung vor.
Vielleicht sollten diesbezügliche Paragrafen mal überarbeitet und eine Änderung gesetzlich festgeschrieben werden! Denn mit ständigen Bewährungsstrafen kann man die jungen Straftäter kaum beeindrucken - man ermuntert sie doch nur zu Fortsetzung ihres kriminellen Verhaltens.
Siegfried Benndorf, Lichtenstein
