Logo
Aktuell Leserbrief

»Nicht die nötige Auffassungsgabe«

Umgang mit Datenschutz (per E-Mail)

Am Samstag, 9. November, war die AfD auf dem Reutlinger Marktplatz mit einem Stand vertreten. Es lagen Unterschriftenlisten gegen die GEZ-Gebühren aus. Während ich am Nachbarstand über eine Veranstaltung zur Elektromobilität informiert wurde, beobachtete ich, dass einige Passanten sich von den AfD-Vertretern ansprechen ließen. Ich sah, dass am Stand Unterschriftenlisten offen auslagen. Das machte mich stutzig, hatte doch die AfD-Gemeinderatsfraktion sich jüngst noch als »Datenschutzkennerin« bei einer Anfrage an die Stadtverwaltung zu Empfängerpersonen von staatlichen Fördermitteln ausgegeben.

Um den Herren am Stand zu verdeutlichen, dass es auch für sie gilt, personenbezogene Daten zu schützen, fotografierte ich die offen ausgelegte Liste demonstrativ. In der daraufhin entbrannten Diskussion entrüsteten sich die AfD-Vertreter, dass ich »verbotenerweise« fotografiert hätte. Dass sie die Daten aber nicht allen Augen zugänglich machen dürfen, war offenbar ein zu komplexer Sachverhalt. Die AfD-Vertreter riefen nach der Polizei, ohne zu erfassen, dass sie ihren Datenschutzverstoß damit ebenso zur Sprache bringen.

Auch die Aufklärung durch die Polizei, dass nur die Veröffentlichung der Fotos, die sogleich vor Ort gelöscht wurden, strafbar sei, hinderte den Sprecher der AfD-Gruppe nicht, meine Anzeige »unter Zeugen« zu verlangen. Diesbezüglich hege ich keine Befürchtung, denn meine einzige Missetat bestand in dem Hinweis auf das »Datenleck« bei der AfD.

Durch dieses Ereignis wurde klargestellt, dass jeder auf dem Marktplatz Objekte fotografieren darf. Ebenso wurde klar, dass die AfD nicht die nötige Auffassungsgabe besitzt, um zu realisieren, welche Fehler sie macht.

 

Anita Arndt, Reutlingen