Zwei Katzenbesitzer aus Walldorf (Rhein-Neckar-Kreis) haben gegen die Regelung des Landratsamts zum Katzen-Freilauf-Verbot Widerspruch eingelegt. Dies teilte ein Sprecher mit. Er wird zunächst durch die Untere Naturschutzbehörde geprüft und dann dem Regierungspräsidium Karlsruhe zur Entscheidung vorgelegt. Bislang sei nur ein Widerspruch begründet worden. Hier wurde angeführt, dass das Verbot des Freigangs zu Verhaltensänderungen und Unruhe bei Nacht bei dem Tier führe. Außerdem halte sich die Katze nur im unmittelbaren Umfeld des Hauses auf.
Wenn der Widerspruch abgelehnt wird, können die Betroffenen klagen. Viele Hauskatzen dürfen im südlichen Teil von Walldorf monatelang das Haus nicht mehr verlassen. Um die vom Aussterben bedrohte Haubenlerche zu schützen, hat das Landratsamt eine wohl bundesweit einmalige Allgemeinverfügung erlassen: Demnach dürfen Hauskatzen im südlichen Teil der Stadt bis Ende August 2022 sowie in den nächsten drei Jahren jeweils von April bis August nicht mehr vor die Tür. Die Regelung hatte viel Kritik ausgelöst.
Informationen des Landkreises zur Allgemeinverfügung
Votum und Begründung der Petition
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