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Zwei Widersprüche gegen Ausgangsverbot für Katzen

Die Ausgangssperre für Katzen sorgt weiter für Wirbel. Nun gehen erste Besitzer dagegen vor und legen Rechtsmittel ein.

Katze auf der Lauer
Eine Katze mit rotem Fell sitzt in einer Wiese auf dem Rest eines verwitterten Baumstammes. Foto: Soeren Stache
Eine Katze mit rotem Fell sitzt in einer Wiese auf dem Rest eines verwitterten Baumstammes.
Foto: Soeren Stache

Zwei Katzenbesitzer aus Walldorf (Rhein-Neckar-Kreis) haben gegen die Regelung des Landratsamts zum Katzen-Freilauf-Verbot Widerspruch eingelegt. Dies teilte ein Sprecher mit. Er wird zunächst durch die Untere Naturschutzbehörde geprüft und dann dem Regierungspräsidium Karlsruhe zur Entscheidung vorgelegt. Bislang sei nur ein Widerspruch begründet worden. Hier wurde angeführt, dass das Verbot des Freigangs zu Verhaltensänderungen und Unruhe bei Nacht bei dem Tier führe. Außerdem halte sich die Katze nur im unmittelbaren Umfeld des Hauses auf.

Wenn der Widerspruch abgelehnt wird, können die Betroffenen klagen. Viele Hauskatzen dürfen im südlichen Teil von Walldorf monatelang das Haus nicht mehr verlassen. Um die vom Aussterben bedrohte Haubenlerche zu schützen, hat das Landratsamt eine wohl bundesweit einmalige Allgemeinverfügung erlassen: Demnach dürfen Hauskatzen im südlichen Teil der Stadt bis Ende August 2022 sowie in den nächsten drei Jahren jeweils von April bis August nicht mehr vor die Tür. Die Regelung hatte viel Kritik ausgelöst.

Informationen des Landkreises zur Allgemeinverfügung

Petition

Votum und Begründung der Petition

© dpa-infocom, dpa:220521-99-375766/2