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Zwei Polizistinnen planten den »perfekten Mord«

Dieses Verfahren war außergewöhnlich: Wegen Mordversuchs saßen zwei Polizistinnen auf der Anklagebank. Das Landgericht Tübingen hat die Frauen nun zu Haftstrafen verurteilt.

Richterhammer
Ein Richterhammer aus Holz auf einer Richterbank. Foto: Uli Deck/dpa/Archivbild
Ein Richterhammer aus Holz auf einer Richterbank. Foto: Uli Deck/dpa/Archivbild

Tübingen (dpa/als) - Das Landgericht Tübingen hat eine Polizistin zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren wegen versuchten Mordes an ihrem Ehemann verurteilt. Ihre Kollegin, die ihr dafür das Medikament Insulin besorgte, verurteilte die Kammer am Freitag zu fünf Jahren Haft wegen Beihilfe. Beide hätten heimtückisch gehandelt.

Die 40 Jahre alte Ehefrau hatte eingeräumt, ihrem Mann im Februar in der gemeinsamen Wohnung Insulin gespritzt zu haben, um ihn zu töten. Dieser ist ebenfalls Polizeibeamter. Nach Angaben seiner Frau hatte er sie zuvor immer wieder beschimpft und angekündigt, ihr die beiden gemeinsamen Kinder wegzunehmen.

Das Gericht glaubte dieser Darstellung nicht. Dem Vorsitzenden Richter Ulrich Polachowski zufolge haben vielmehr Persönlichkeitsstörungen, Alkoholprobleme und Lügen der Angeklagten die Ehe belastet. Unter anderem soll sie Rechnungen unterschlagen, Zeugnisse gefälscht und den Unfalltod eines angeblichen Zwillingsbruders erfunden haben. Ihr Ehemann habe ihr eine Therapie nahegelegt und nicht mit Scheidung gedroht.

Das Insulin für den Mordversuch bekam die Frau von ihrer Kollegin per Dienstpost. Auch diese sei mit Lügen und Übertreibungen in die Tat hineingelockt worden, sagte Polachowski. Als Diabetikerin habe die Komplizin aber gewusst, dass das Medikament in hoher Dosis tödlich wirke. Chatverläufen zufolge planten die beiden Polizistinnen die Tat über mehrere Monate hinweg. »Es ging darum, den perfekten Mord zu begehen«, sagte der Richter. Insulin gilt nach dem Tod als schwer nachweisbar.

Laut Anklage hatte die Frau das Mittel vor ihrem Mann als Vitaminspritze ausgegeben. Nach der Injektion litt er an Übelkeit und Krämpfen. Der Sohn bekam das mit und drängte darauf, den Notarzt zu rufen. Rettungskräfte verabreichten dem Geschwächten Glucose zur Stabilisierung des Blutzuckers. Nach Einschätzung der Mediziner hätte er eine weitere Stunde ohne Behandlung nicht überlebt.

Nach Auffassung des Gerichts hatte seine Ehefrau zu keiner Zeit versucht, von ihrem Vorhaben abzulassen. Zwei Tage nach ihrem gescheiterten Plan schrieb sie an ihre Kollegin: »Muss ich mir wohl etwas Neues einfallen lassen.«

Viele Zuhörer und Medienvertreter waren bei der Urteilsverkündung und an anderen Prozessterminen anwesend. Wegen des Berufs der beiden Angeklagten hatte der Fall für Aufsehen und auch für Verwunderung seitens des Gerichts gesorgt. »Das irritiert schon sehr«, sagte Richter Ulrich Polachowski. Polizeibeamte müssten eigentlich dafür kämpfen, dass Recht und Ordnung aufrechterhalten würden.

Der Ehemann war als Nebenkläger aufgetreten und saß im Gerichtssaal, als das Urteil verlesen wurde. Es sei »Ironie des Schicksals«, so Polachwoski, dass ausgerechnet dieser Umstand das Strafmaß seiner Frau abmilderte. Weil keine Notoperation nötig gewesen sei und er von der Vergiftung keine bleibenden Schäden davontrug, sah die Kammer von einer lebenslangen Haftstrafe ab, wie von der Staatsanwaltschaft vorgesehen. Für ihre Komplizin hatte Staatsanwalt Thomas Trück sieben Jahre Haft gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.