Logo
Aktuell Land

Zunächst keine Abschiebung von Illerkirchberg-Täter

Ob der Täter von Illerkirchberg im Verlauf seiner Haftstrafe in sein Heimatland abgeschoben wird, ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft offen. Das müsse sich noch zeigen im Verlauf der Vollstreckung, zunächst müsse das Urteil erstmal rechtskräftig werden, sagte die Staatsanwältin am Dienstag am Landgericht Ulm. »Er verbüßt die Strafe grundsätzlich erstmal hier in Deutschland«, sagte sie. »Dann gibt es die Möglichkeit, dass man ihn auch abschiebt, aber dann halt von der weiteren Vollstreckung absieht. Aber wann das der Fall sein wird, nach wie viel Jahren, das wird sich zeigen.«

Urteil nach Messerangriff von Illerkirchberg
Nadine Schmelzer, Staatsanwältin, sitzt als Vertreterin der Anklage im Verhandlungssaal des Landgerichts. Foto: Stefan Puchner/DPA
Nadine Schmelzer, Staatsanwältin, sitzt als Vertreterin der Anklage im Verhandlungssaal des Landgerichts.
Foto: Stefan Puchner/DPA

Der 27-jährige Eritreer, der als Asylbewerber nach Deutschland gekommen war, hatte im Dezember zwei Mädchen auf dem Schulweg mit einem Messer angegriffen. Eine 14-Jährige starb infolge des Angriffs, ihre 13-jährige Freundin konnte fliehen. Der Mann wurde am Dienstag zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Landgericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Die Verteidigerin des Mannes hatte vor einer Woche vor Gericht erklärt, dass er keine Einwände gegen eine Abschiebung habe.

© dpa-infocom, dpa:230704-99-279457/2