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Aktuell Prozess

Zentrale Figuren im Staufener Missbrauchsfall vor Gericht

Im Missbrauchsfall eines Jungen gelten die Mutter des Kindes und deren Lebensgefährte als die zentralen Figuren. Nun stehen sie gemeinsam vor Gericht. Über die Rolle der Frau rätseln die Juristen. Bislang hat die Frau geschwiegen.

Ein Richterhammer aus Holz
Auf der Richterbank liegt ein Richterhammer aus Holz. Foto: Uli Deck/Archiv
Auf der Richterbank liegt ein Richterhammer aus Holz. Foto: Uli Deck/Archiv

Freiburg (dpa) - Auf den Tag genau fünf Monate nach Bekanntwerden des jahrelangen Missbrauchs eines Kindes in Staufen bei Freiburg müssen sich die beiden Hauptbeschuldigten von Montag an vor Gericht verantworten. In dem Prozess vor dem Landgericht Freiburg sind die 48 Jahre alte Mutter des Kindes und ihr 39-jähriger Lebensgefährte angeklagt. Ihnen wird vorgeworfen, den heute neun Jahre alten Jungen mehr als zwei Jahre lang im Internet angeboten und Männern gegen Geld für Vergewaltigungen überlassen zu haben. Zudem sollen sie das in Staufen lebende Kind auch selbst mehrfach sexuell missbraucht haben (Az.: 6 KLs 160 Js 30250/17). In dem Fall gibt es insgesamt acht Tatverdächtige. Jeder von ihnen ist einzeln angeklagt.

»Der Lebensgefährte der Mutter hat umfassend gestanden und den Ermittlern Hinweise gegeben«, sagte Staatsanwältin Nikola Novak im Vorfeld des Prozesses der Deutschen Presse-Agentur. Zudem gebe es von den Taten zahlreiche Filmaufnahmen und Dokumente, die von den Tätern stammten und die nun als Beweismittel dienten. In dem Prozess werde es nun auch darum gehen, die Rolle der Mutter zu beleuchten. Die Frau hat sich den Angaben zufolge bislang nicht zu den Vorwürfen geäußert. Sie soll, gemeinsam mit ihrem Freund, auch ein drei Jahre altes Mädchen sexuell missbraucht haben.

»Ich erhoffe mir, auch wenn es vielleicht unrealistisch ist, von der angeklagten Kindsmutter vielleicht mal eine Erklärung zur Motivation«, sagte die Vertreterin der Nebenklage, Rechtsanwältin Katja Ravat. Sie vertritt in dem Prozess den Jungen, der Opfer der Verbrechen wurde. Die Schwere und Vielzahl der Verbrechen sowie die Rolle der Mutter machten diesen Fall außergewöhnlich.

Ziel von Anklage und Nebenklage sei neben langjährigen Haftstrafen anschließende Sicherungsverwahrung, vor allem für den wegen schwerer Kindesmisshandlung vorbestraften Lebensgefährten der Mutter. »Dass ich dem Kind rückmelden kann, dass der Mann auf absehbare Zeit nicht mehr aus der Haft entlassen werden wird«, sagte Ravat.

Die Taten haben sich den Angaben zufolge von 2015 bis Herbst 2017 ereignet, geplant habe sie das Paar von Anfang 2014 an. Seit den Festnahmen der mutmaßlichen Täter im Herbst 2017 ist der Junge in staatlicher Obhut. Er wird in dem Prozess nicht aussagen müssen, sagte der Vorsitzende Richter Stefan Bürgelin.

Parallel zum Strafverfahren in Freiburg beginnt in Karlsruhe am Montag der Prozess gegen einen Mann aus Schleswig-Holstein. Der heute 44-Jährige hat laut Anklage den Jungen missbrauchen, töten und sich an der Leiche vergehen wollen (Az.: 1 Ks 260 Js 37672/17). Als er anreiste, wurde er in Karlsruhe festgenommen.

Pressemitteilungen des Gerichts zu den Prozessen

Pressemitteilung der Polizei vom 11.1.

Zweite Pressemitteilung der Polizei vom 11.1.