Bei Funkzellenabfragen werden alle Handynummern überprüft, die in einem bestimmten Zeitraum in einem bestimmten Gebiet im Netz eingeloggt waren. Erfasst werden dabei auch die Daten von Telefonaten sowie SMS, so dass die Zahl der erfassten Datensätze unter dem Strich sehr hoch ist.
Die grün-schwarze Landesregierung beteuert, dass das Instrument nicht willkürlich eingesetzt werde: »Der im Gesetz vorgesehene Richtervorbehalt stellt sicher, dass die gesetzlichen Voraussetzungen der Funkzellenabfrage in jedem Einzelfall sorgfältig überprüft werden«, sagte Justizminister Guido Wolf dem Blatt. Innenminister Thomas Strobl (beide CDU) zufolge sind die Abfragen für die Polizei unverzichtbar: »Mit diesem Instrument gelingt es immer wieder, Tötungs- und Raubdelikte aufzuklären oder bei Wohnungseinbrüchen Täter zu fassen«, sagte Strobl der Zeitung.