Damit ist die Zahl im Vergleich zum Ende des Jahres 2018 um knapp neun Prozent angestiegen. Damals waren es noch 81 197 Berechtigungen. Ende 2017 gab es 74 748 kleine Waffenscheine.
»Bei mehr als elf Millionen Einwohnern in Baden-Württemberg ist dies kein Grund zur Sorge«, sagte ein Sprecher des Innenministeriums. Er verwies darauf, dass Baden-Württemberg eines der sichersten Bundesländer in Deutschlands sei.
Zum Besitz eines kleinen Waffenscheins muss man mindestens 18 Jahre alt sein und seine persönliche Eignung nachweisen. Wer eine Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffe ohne Waffenschein bei sich hat, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss ein Bußgeld zahlen. Außerhalb von Schießständen und dem eigenen Grundstück ist die Benutzung grundsätzlich verboten. Das gilt auch an Silvester. Benutzt werden dürfen sie nur bei Notwehr oder Notstand.