Fast 39 400 Menschen in Baden-Württemberg waren zudem zum Stichtag 31. Dezember 2022 ausreisepflichtig. Mehr als jeder Zehnte stammt aus Gambia (12,2 Prozent), 4526 der Ausreisepflichtigen mit abgelehntem Asylantrag kamen aus Nigeria (11,5 Prozent). Es folgen der Irak (11,2 Prozent), Afghanistan (7,3 Prozent) und die Türkei (4,6 Prozent).
Damit unterscheidet sich die Lage von anderen Bundesländern: In Berlin beispielsweise stammen knapp 18 Prozent aus Moldau, bei fast jedem zehnten Ausreisepflichtigen dort ist das Herkunftsland unbekannt. In Bayern stammten die meisten Ausreisepflichtigen 2022 aus dem Irak.
»Die Zunahme von Abschiebungen aus Baden-Württemberg ist ein wichtiges und richtiges Signal. Das Asylsystem basiert auf dem Grundgedanken, dass bleiben kann, wer schutzbedürftig ist, das Land aber verlassen muss, wer keinen Schutzgrund hat«, sagte Landesmigrationsministerin Marion Gentges. Wer diesen Grundgedanken verkenne, fördere eine »regellose und unkontrollierte Migration«, mahnte die CDU-Politikerin.
»Mit der entsprechenden Unterstützung des Bundes, könnten wir noch konsequenter vorgehen.« Natürlich werde niemand abgeschoben, wenn ein individuelles Abschiebungsverbot vorliege, betonte Gentges. »Eine reine, meist wirtschaftliche «Perspektivlosigkeit» in anderen Ländern ist für sich genommen aber kein Asylgrund.«
Laut Bundesregierung waren deutschlandweit insgesamt 304 308 Ausländer ausreisepflichtig, davon verfügte die Mehrheit (248 145) über eine sogenannte Duldung. Geduldete bleiben ausreisepflichtig, dürfen aber vorübergehend bleiben, weil sie nicht abgeschoben werden können, etwa weil sie keine Ausweisdokumente haben oder eine Krankheit. Auch im Südwesten verfügte die große Mehrheit der Ausreisepflichtigen über eine Duldung, nur 5149 der insgesamt 39 386 Ausreisepflichtigen war den Angaben zufolge ohne Duldung.
»Abschiebungen und Zurückschiebungen nehmen wieder deutlich zu«, kommentierte die Bundestagsabgeordnete Clara Bünger (Linke) die Zahlen. Allzu oft würden dadurch Menschen unter Androhung oder Anwendung von Gewalt an Orte zurückgezwungen, an denen ihnen Krieg, Folter, willkürliche Haft, extreme Armut oder Perspektivlosigkeit drohten.
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