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Wolf bewertet neues Gesetz gegen Hass und Hetze positiv

Guido Wolf
Guido Wolf (CDU) nimmt an einer Pressekonferenz teil. Foto: Marijan Murat/dpa/Archivbild
Guido Wolf (CDU) nimmt an einer Pressekonferenz teil. Foto: Marijan Murat/dpa/Archivbild

STUTTGART. Justizminister Guido Wolf (CDU) sieht in dem neuen Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität im Internet einen wichtigen Beitrag, um die Täter leichter ermitteln zu können. Wolf sagte am Freitag in Stuttgart: »Wer im Internet Hass sät, muss genauso verfolgt und bestraft werden können, wie wenn er das persönlich tut.« Künftig sollen soziale Netzwerke nicht nur zur Löschung strafbarer Postings verpflichtet sein, sondern strafbare Inhalte auch an das Bundeskriminalamt melden müssen.

Wolf rechnet mit mehr Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften des Landes. »Dies beobachten wir sorgsam und werden dann auch reagieren.« Sowohl das Parlament als auch die Länderkammer stimmten am Freitag in Berlin einem im Vermittlungsausschuss ausgehandelten Kompromiss zum Zugriff auf Handynutzer-Daten zu. Im Bundestag stimmten CDU/CSU und SPD dafür, AfD und FDP dagegen, Grüne und Linke enthielten sich.

Die ausstehende Neuregelung zu diesen sogenannten Bestandsdaten hatte auch das neue Gesetz zu Hass und Hetze aufgehalten, mit dem es inhaltliche Überschneidungen gibt. Bundestag und Bundesrat hatten diesem zwar bereits im Sommer zugestimmt, Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier stoppte es jedoch wegen verfassungsrechtlicher Bedenken.

Drohungen mit Körperverletzung oder sexuellen Übergriffen oder Ankündigungen, etwa das Auto anzuzünden, werden künftig ähnlich behandelt wie Morddrohungen, und zwar als Straftaten. Für solche Äußerungen im Internet droht Gefängnis von bis zu zwei Jahren, bei öffentlichen Morddrohungen von bis zu drei Jahren. Auch Beleidigungen im Internet sollen mit bis zu zwei Jahren Haft geahndet werden. Antisemitische Motive gelten als strafverschärfend. (dpa)

Bundesjustizmininisterium zum Gesetze gegen Hass und Hetze

Bundesrat zur Bestandsdatenregelung