STUTTGART. Der Stau bei der Genehmigung von Wohngeldanträgen ist auch in Stuttgart noch immer nicht aufgelöst. Man habe zwar schon einiges getan, um die Verfahren zu beschleunigen, sagte Sozialbürgermeisterin Alexandra Sußmann (Grüne) jetzt im Sozialausschuss. Dennoch betrage die Wartezeit vom Antragseingang bis zum Bescheid »im Schnitt noch sechs bis sieben Monate«. In Einzelfällen dauert es aber auch noch ein bisschen länger.
Mit der Einführung von Wohngeld plus hat die Bundesregierung die Zahl der Anspruchsberechtigten deutlich erhöht. Durch einen höheren Mietzuschuss und eine Heizkosten- und Klimakomponente bedeutet das für Haushalte, die bisher schon Wohngeld bezogen haben, praktisch eine Verdoppelung der Leistung. Das Antragsverfahren wurde allerdings nicht vereinfacht, wie von Ländern und Kommunen gefordert, sondern an machen Stellen sogar umfangreicher.
Stellen wurden erhöht
Obwohl die Neuerung bereits Anfang 2023 eingeführt wurde, bewältigt das Stuttgarter Sozialamt das gestiegene Antragsaufkommen bis heute nicht ganz. Dabei hatten Verwaltung und Gemeinderat frühzeitig entschieden, die Stellenzahl von zuvor 34 in der Abteilung um 40 zu erhöhen, 26 Stellen für die Sachbearbeitung und weitere 14 für einen neu konzipierten Eingangs- und Unterstützungsbereich in den zwölf Wohngeldstellen.
Im Vergleich zu vorher sei die Zahl der Anträge um 30 Prozent gestiegen, 2023 waren es damit 15.500 Anträge, die eingegangen sind. Im laufenden Jahr habe man weitere Zuwächse verzeichnet. Allerdings erweist es sich als Problem, dass die Antragsteller oft im ersten Schritt nicht alle nötigen Unterlagen einreichen und deshalb teils sogar mehrfach nochmals angeschrieben werden müssen.
Auch der Personalaufbau hat sich hingezogen. Bis auf zwei seien inzwischen aber alle neuen Stellen besetzt. Man habe auch einige Arbeitsprozesse optimiert. Überdies will man prüfen, ob man im ersten Schritt der Antragsbearbeitung durch den Einsatz von künstlicher Intelligenz die Abläufe beschleunigen kann. Und man verspricht sich eine Entlastung durch die Einführung der elektronischen Akte.
Die Fraktionen im Sozialausschuss betonten, dass die Verfahren schneller werden müssen. Da der Erhalt von Wohngeld zum Bezug der Stuttgarter Bonuscard berechtigt, stellt sich die Frage, ob durch die langen Verfahren den bedürftigen Menschen Vergünstigungen vorenthalten werden. Bei Haushalten, die bereits im Wohngeldbezug sind, wird laut Stadt eine »Kulanz-Regelung« angewandt, wenn die Genehmigung eines Wiederholungsantrags auf sich warten lässt. Bei Erstanträgen könne aber keine Kulanz gewährt werden. Die Verwaltung hofft nun, dass der Bearbeitungsrückstand bis zum Ende des Jahres aufgearbeitet ist. Sozialamtsleiterin Franziska Vogel fordert angesichts »der Komplexität der Verfahren« vom Bund: »Die Anträge müssen vereinfacht werden.« (GEA)