Die Ampel will die privaten Verbraucher und kleinen Betriebe rückwirkend ab Januar entlasten. Damit soll eine »finanzielle Entlastungslücke« zu den Bremsen geschlossen werden, die von März an bis April 2024 wirken sollen. Das geht aus einem vorgelegten Gesetzentwurf des Kanzleramts, des Finanz- sowie des Wirtschaftsministeriums vor. Die Preisbremsen sollen so gestaltet werden, dass sich Energiesparen lohnt, wie es aus Regierungskreisen hieß. Sie seien »einfach und pauschal«.
Wie aus dem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Gesetzentwurf hervorgeht, soll der für den Monat März ermittelte Entlastungsbetrag auf die Monate Januar und Februar »gleichsam rückwirkend« erstreckt werden. Geplant ist dieses Vorgehen auch bei der Strompreisbremse. Diese sollte nach Plänen der Bundesregierung eigentlich im Januar starten. Die Energiebranche hatte aber erklärt, dies sei genauso wie bei der Gaspreisbremse technisch nicht umsetzbar.
BWIHK-Chef Erbe sagte, er habe aber Sorge, falls die rückwirkenden Zahlungen erst mit März fließen werden. »Denn dann könnte das Geld bei vielen Betroffenen zu spät ankommen - für sie zählt jeder Tag. Wir brauchen deshalb auch dringend den Härtefallfonds.«
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