Wiederinbetriebnahme von Holzöfen zeitlich begrenzt möglich
Um Gas zu sparen, können stillgelegte Holzöfen befristet wieder in Betrieb genommen werden. Voraussetzung sei eine entsprechende Genehmigung vom zuständigen Stadt- oder Landkreis, teilte das Umweltministerium am Donnerstag in Stuttgart mit. Ausnahmen seien befristet bis Ende Mai 2023 möglich. Sie sollen unter anderem erteilt werden, wenn der Ofen betriebsbereit, jedoch dauernd unbenutzt und regelmäßig durch den Schornsteinfeger überprüft worden sei und weiter von ihm überwacht werde. Außerdem müsse eine vorhandene Gasheizung ganz oder teilweise ersetzt werden.