Die Dortmunder waren bei der Verhandlung am 2. November 2018 nach den Ausfällen der eigenen Anhänger im Auswärtsspiel in Sinsheim (22. September 2018) um einen Punktabzug herumgekommen. Stattdessen hatte das Sportgericht ein dreijähriges Stadionverbot auf Bewährung verhängt. Sollten sich die BVB-Fans bis zum Ende der Bewährungsfrist am 30. Juni 2022 erneut etwas zu Schulden kommen lassen, so das Urteil, sollte es zum Ausschluss der Anhänger in den nächsten drei Gastspielen im Kraichgau kommen.
Im September 2018 hatten Dortmunder Fans unter anderem erneut ein etwa zehn mal zehn Meter großes Banner ausgerollt, welches das Konterfei von Hopp hinter einem Fadenkreuz zeigte. Am Freitagabend waren die Banner kleiner, aber nicht weniger beleidigend. Unter anderem wurde dem Hoffenheimer Mehrheitseigner das letzte Weihnachtsfest gewünscht.