MOSBACH. Dem 43-Jährigen war zur Last gelegt worden, seine Kollegen daran gehindert zu haben, einen schwerkranken Patienten wiederzubeleben. Der 57 Jahre alte Tumorpatient war an den Folgen einer Lungenembolie gestorben. Wie die Staatsanwaltschaft Mosbach am Donnerstag mitteilte, konnte dem Arzt ein Totschlag durch Unterlassen nicht nachgewiesen werden. Es habe nicht mit Sicherheit geklärt werden können, ob der Patient noch gerettet hätte werden können, als die Wiederbelebung abgebrochen wurde.
Der Mediziner hatte seine Entscheidung damit begründet, der schwerkranke Mann habe keine lebenserhaltenden Maßnahmen gewünscht. Diese Aussage konnte laut Staatsanwaltschaft durch die Ermittlungen ebenfalls nicht widerlegt werden.
Die Klinik hatte dem Arzt fristlos gekündigt, weil sich keine entsprechende Erklärung des Patienten, wie etwa eine Patientenverfügung, fand. Über eine Klage vor dem Arbeitsgericht war die Staatsanwaltschaft erst auf den Fall aufmerksam geworden. (dpa)