STUTTGART. Bei der Fraktionsklausur wurde ein Misstrauensantrag gegen die Fraktionsspitze gestellt. Zwölf Abgeordnete unterstützten ihn, acht Abgeordnete stimmten dagegen. Damit gab es für den Antrag zwar eine Mehrheit, aber keine Zweidrittelmehrheit, die für eine Abwahl nötig gewesen wäre. AfD-Fraktionschef Bernd Gögel bestätigte der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch gleichlautende Berichte des Südwestrundfunks sowie der »Stuttgarter Zeitung« und der »Stuttgarter Nachrichten«.
Insbesondere Gögel wird vorgeworfen, die Parteiausschlussverfahren gegen die AfD-Politiker Stefan Räpple und Wolfgang Gedeon zu unterstützen und damit die Partei zu spalten. Gedeon gehört dem Landtag als fraktionsloser Abgeordneter an. Er sieht sich Antisemitismusvorwürfen ausgesetzt. Gedeon und Räpple waren im Dezember von Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Grüne) von mehreren Parlamentssitzungen ausgeschlossen worden. Räpple war durch mehrere Zwischenrufe aufgefallen - Gedeon mit einem umstrittenen Redebeitrag. Die AfD hatte ein Ausschlussverfahren auch gegen Räpple angekündigt.
AfD-Fraktionsvize Emil Sänze sagte, er sei am Mittwoch von seinem Amt zurückgetreten und habe die übrigen Vorstandsmitglieder aufgefordert, sich einer Neuwahl zu stellen. Er begründete dies damit, dass sich bei der Abstimmung über den Misstrauensantrag eine Mehrheit der Abgeordneten gegen den Vorstand gestellt habe. Zwar habe er selbst in einer folgenden Einzelabstimmung zwölf Stimmen und damit einen deutlichen Vertrauensbeweis erhalten. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Rest-Vorstand sei aber nicht mehr gegeben.
Die AfD ist bei der Landtagswahl 2016 auf 15,1 Prozent gekommen. Im Streit um den Umgang mit Gedeon hatte sich die Fraktion zeitweise in zwei Gruppen aufgespalten, die dann aber wieder zueinander fanden. (dpa)