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Wie weiter mit dem Fernwärmenetz in Stuttgart? BGH prüft

Nach jahrelangem Streit um das Fernwärmenetz in Stuttgart prüft seit Dienstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe komplizierte Fragen zum Eigentum an den Anlagen und zum Wettbewerbsrecht. Strittig war bei der Verhandlung vor dem Kartellsenat vor allem, ob der Landeshauptstadt nach dem Auslaufen eines Vertrages zu den Wegenutzungsrechten nun das Eigentum an dem vom Energieversorger EnBW ausgebauten Netz zusteht. Das Netz wurde größtenteils auf Grundstücken verlegt, die der Stadt gehören.

Fernwärme
Leitungen sind in der Fernwärmeverteilerstation eines Heizkraftwerks zu sehen. Foto: Marijan Murat
Leitungen sind in der Fernwärmeverteilerstation eines Heizkraftwerks zu sehen.
Foto: Marijan Murat

Sie hatte gegen EnBW geklagt, weil sie künftig selbst Betreiber des Netzes sein möchte. Zuvor war ein 1994 geschlossener Vertrag für die Verlegung der Fernwärmeanlagen und den Betrieb des Netzes nach 20 Jahren ausgelaufen. Intensiv wurde auch diskutiert, ob die Stadt nach Vertragsende die Wegenutzungsrechte für potenzielle andere am Betrieb des Netzes Interessierte hätte ausschreiben müssen. Ein entsprechendes Verfahren wurde zwar eingeleitet, ruht aber. Sollten sich die Parteien nicht einigen können, steht sogar ein Rückbau der Anlagen im Raum - dazu hatte die Vorinstanz den Energieversorger verurteilt. Wann ein Urteil gesprochen wird, ist unklar. (Az. KZR 101/20)

Ankündigung des Gerichts

Stellungnahme der EnBW nach dem Urteil des OLG Stuttgart vom 26. März 2020

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