Sie hatte gegen EnBW geklagt, weil sie künftig selbst Betreiber des Netzes sein möchte. Zuvor war ein 1994 geschlossener Vertrag für die Verlegung der Fernwärmeanlagen und den Betrieb des Netzes nach 20 Jahren ausgelaufen. Intensiv wurde auch diskutiert, ob die Stadt nach Vertragsende die Wegenutzungsrechte für potenzielle andere am Betrieb des Netzes Interessierte hätte ausschreiben müssen. Ein entsprechendes Verfahren wurde zwar eingeleitet, ruht aber. Sollten sich die Parteien nicht einigen können, steht sogar ein Rückbau der Anlagen im Raum - dazu hatte die Vorinstanz den Energieversorger verurteilt. Wann ein Urteil gesprochen wird, ist unklar. (Az. KZR 101/20)
Stellungnahme der EnBW nach dem Urteil des OLG Stuttgart vom 26. März 2020
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