Knapp einen Monat nach dem Beginn eines Notfallplans für den ärztlichen Bereitschaftsdienst rechnet die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) nicht mit einer schnellen Rückkehr des regulären Notdienstes. Man arbeite derzeit an den neuen Strukturen, teilte ein Sprecher mit. Erste Eckpunkte sollten Anfang Dezember vorgestellt werden. Die Umsetzung werde dann aber schrittweise erfolgen müssen. »Wir werden sicherlich noch einige Monate benötigen«, sagte der Sprecher.
KVBW-Vorständin Doris Reinhardt sagte am Donnerstag: »Trotz unserer Einschränkungen bleibt die Versorgung gesichert.« Es seien ja immer noch 107 Notfallpraxen geöffnet, in denen man keine außergewöhnlichen Steigerungen festgestellt habe, ebenso wenig wie im Fahrdienst, der die medizinisch erforderlichen Hausbesuche wahrnehme. Eine Belastung des Notfallmaßnahmenplans stellt dieser laut Mitteilung vor allem für die niedergelassenen Haus- und Fachärzte dar, die wieder verstärkt Bereitschaftsdienste übernehmen müssen.
Das geplante neue Notdienst-Angebot dürfte nicht mehr genauso aussehen wie vor der Notbremse, die die KVBW wegen eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts zog. Auf die Frage, ob es das Ziel sei, den Umfang des Notdienstes von vor dem Urteil wieder vollständig herzustellen, antwortete der Sprecher: »Das geht nicht.« Der Notdienst müsse wegen des Wegfalls der sogenannten Poolärzte neu konzipiert werden. »Dabei wird es auch zu Veränderungen kommen.« Details nannte er keine.
Bisher wurde der ärztliche Bereitschaftsdienst in Baden-Württemberg von niedergelassenen Ärzten mit eigener Praxis und von rund 3000 Poolärzten geleistet, die nach Angaben der KVBW etwa 40 Prozent der Dienste in den Notfallpraxen freiwillig übernahmen. Poolärzte sind Ärztinnen und Ärzte, die keine Kassenzulassung haben, also unter anderem Mediziner, die im Krankenhaus arbeiten, die kurz vor der Facharztanerkennung stehen oder die bereits im Ruhestand sind.
Wegen eines Gerichtsurteils hatte die KVBW Ende Oktober angekündigt, mit »sofortiger Wirkung die Tätigkeit der Poolärztinnen und Poolärzte« zu beenden. Weil deren Wegfall nicht kompensiert werden könne, kündigte die KVBW die Schließung von acht Notfallpraxen und die Teilschließung von sechs Praxen unter der Woche an. Zudem wurden in fast allen weiteren Praxen die Öffnungszeiten reduziert.
In einigen Praxen müssen sich Patientinnen und Patienten aber auch auf längere Wartezeiten einstellen. »Natürlich kommen auch mehr Patienten in die Notfallpraxen, die in der Nähe der Praxen liegen, die geschlossen sind«, sagte der Sprecher.
Klinikärzte beobachten aber auch, dass die Menschen verstärkt in die Notaufnahmen von Krankenhäusern kommen. »Unsere Befürchtungen haben sich leider bewahrheitet. Nach Angaben unserer Mitglieder suchen deutlich mehr Patientinnen und Patienten Hilfe in den Notaufnahmen in den Krankenhäusern«, sagte die Landesvorsitzende der Ärztegewerkschaft Marburger Bund, Sylvia Ottmüller. Dort werde das Personal, das bereits überbelastet sei, weiter belastet und komme an seine Grenzen. »Wir tun unser Bestes zum Wohle der Patienten, erneuern aber unsere Forderung an die KVBW, ihren gesetzlichen Versorgungsauftrag zu erfüllen und die Einschränkungen im ambulanten Notfalldienst umgehend zurückzunehmen«, sagte Ottmüller.
Ähnlich nehmen auch die Krankenhäuser die Lage wahr. Durch die sogenannte Notbremse gebe es eigentlich nur Verlierer, beklagte der Hauptgeschäftsführer der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft (BWKG), Matthias Einwag: »Die Patientinnen und Patienten müssen länger warten, das sowieso knappe Krankenhauspersonal in den Notaufnahmen wird noch stärker belastet und die ohnehin schwierige finanzielle Situation der Krankenhäuser verschlechtert sich weiter.« Es gebe dringenden Handlungsbedarf.
KVBW-Vorstand Karsten Braun sagte, Ziel sei es, den Notfalldienst und die Regelversorgung so weit zu stabilisieren, dass die Patientenversorgung auch vor dem Hintergrund des Ärztemangels in den nächsten fünf bis zehn Jahren landesweit sichergestellt sei.
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