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Weniger Privatinsolvenzen im Südwesten nach Ausnahmejahr

Höhere Preise für Energie oder die Miete bringen immer mehr Verbraucher in Bedrängnis. Wer sich überschuldet, muss irgendwann Privatinsolvenz anmelden. Menschen im Südwesten sind davon eher selten betroffen - die Zahlen ziehen aber langfristig an.

Privatinsolvenz
Ein Kugelschreiber liegt auf einem Antrag zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und einem Informationstext über Privatinsolvenz / Verbraucherinsolvenz. Foto: Jonas Walzberg
Ein Kugelschreiber liegt auf einem Antrag zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und einem Informationstext über Privatinsolvenz / Verbraucherinsolvenz.
Foto: Jonas Walzberg

Die Zahl der Privatpleiten im Südwesten ist im vergangenen Jahr gesunken, liegt aber deutlich über dem Wert von vor der Corona-Pandemie. Nach einem sprunghaften Anstieg im Jahr 2021 verzeichnete die Wirtschaftsauskunftei Crif nun 9282 Fälle. Das waren 15,7 Prozent weniger als im Jahr 2021, als eine Gesetzesänderung nach Einschätzung der Experten die Zahlen in die Höhe getrieben hatte. Für das laufende Jahr rechnet Crif angesichts der angesichts der hohen Inflation mit erheblichen Problemen bei einkommensschwachen Haushalten und in der Folge mit vielen Privatinsolvenzen.

Im Vergleich zum Jahr 2019 zog die Zahl der Privatpleiten in Baden-Württemberg hingegen im Vergleich zum Bundesschnitt besonders deutlich an. Das Plus lag bei 18,6 Prozent. Mit 83 Fällen je 100 000 Einwohner waren die Menschen im Südwesten aber nach wie vor eher selten betroffen. Niedriger lag die Zahl nur in Bayern.

Die Wirtschaft befinde sich weiterhin im Krisenmodus, erklärte Crif-Geschäftsführer Frank Schlein am Mittwoch. »Durch die weiter steigenden Kosten ist eine Verschuldungswelle in Deutschland möglich. Wenn die Kosten stark steigen, wird es für Personen, die schon bislang am Existenzminimum leben, schwierig.« Bei vielen seien auch die finanziellen Reserven nach der Corona-Zeit aufgebraucht.

2021 hatten sich die Zahlen zum Vorjahr nach zehn Jahren mit zurückgehenden Werten nahezu verdoppelt, weil viele Schuldner die Insolvenzrechtsreform abgewartet haben. Sie hat dazu geführt, dass Verbraucher nach drei statt nach vorher weitgehend üblichen sechs Jahren von ihren Restschulden befreit werden können. Die Verkürzung galt rückwirkend ab 1. Oktober 2020.

© dpa-infocom, dpa:230301-99-780648/2