Der Trend in der Landesverwaltung ist damit weiter rückläufig. Die Quote lag nach 2018 mit 4,54 Prozent und 2019 mit 4,46 Prozent im Jahr 2020 auf einem Tiefstand.
Nach dem Sozialgesetzbuch müssen private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Mitarbeitern gewährleisten, dass wenigstens fünf Prozent ihrer Beschäftigten Menschen mit schwerer Behinderung sind. Kommen sie dieser Vorgabe nicht nach, müssen die Arbeitgeber Ausgleichsabgaben an die zuständigen Integrationsämter bezahlen.
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