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Weiterhin keine Fehlbelegungsabgabe für Sozialwohnungen

Grün-Schwarz will das Leben für Mieter nicht teurer machen. Die Fehlbelegungsabgabe bleibt weiterhin abgeschafft. Auch auf Wunsch der Kommunen.

Die grün-schwarze Landesregierung hat sich vorerst gegen die Einführung einer Fehlbelegungsabgabe für Sozialwohnungen ausgesprochen. Wohnungsbauministerin Nicole Razavi (CDU) sagte in Stuttgart der Deutschen Presse-Agentur: »Das wäre in einer Zeit, in der durch die Energiekrise die Mieterhaushalte ohnehin schon hohen Belastungen ausgesetzt sind und in der die Kommunen zu Recht eine Überprüfung der Standards fordern, der falsche Schritt und das falsche Signal.« Die Abgabe mussten einst Mieter von Sozialwohnungen zahlen, deren Einkommen im Laufe der Zeit die maßgeblichen Grenzen übersteigt. Sie wird seit 2008 im Südwesten nicht mehr erhoben.

Razavi sagte: »Kosten und Nutzen dieser Maßnahme stehen in keinem guten Verhältnis, das sehen vor allem auch die Kommunen so.« Der zusätzliche Verwaltungsaufwand für die Städte und Gemeinden sei sehr hoch, der Effekt auch aus deren Sicht fragwürdig: Die Fehlbelegungsabgabe würde die betroffenen Mieterinnen und Mieter zusätzlich belasten. Im Koalitionsvertrag hatte Grün-Schwarz vereinbart, dass man im Bereich der geförderten Wohnungen Lösungen entwickeln wolle, wie mit Fehlbelegungen umzugehen sei.

Razavi sagte, die Option bleibe zwar auf dem Tisch für den Fall, dass sich die Lage ändere. »In der aktuellen Situation sollten wir aber gemeinsam all unsere Kraft darauf verwenden, mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.« Das habe auch aus Sicht der Kommunen höchste Priorität. Gemeinsam mit dem Kommunen überprüfe das Ministerium die Wohnungsbindungskarteien im Land. Bei den Fällen, bei denen man bislang nachhaken musste, lag der Anteil der Verstöße geschätzt im einstelligen Prozentbereich.

In Hessen wird die Abgabe in einigen Städten erhoben. Und bei Altfällen in Rheinland-Pfalz. In anderen Bundesländern ist das kein Thema. Die CDU-Politikerin sagte, die Kommunen erklärten auch, dass die typischen Mieterinnen und Mieter von gefördertem Wohnraum weiterhin Menschen mit geringem Einkommen seien, also zum Beispiel Hartz-IV-Empfänger, Pflegepersonal oder Menschen mit geringer Rente. »Das viel zitierte Beispiel vom «Millionär in der Sozialwohnung» entspricht demnach nicht der Realität.«

Wohnungsbauministerium

© dpa-infocom, dpa:221008-99-50590/3