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Weiterer Prozess um tödlichen Raserunfall bei Rosenheim

In einem weiteren Prozess um einen tödlichen Raserunfall muss sich heute ein 25-Jähriger wegen fahrlässiger Tötung vor dem Amtsgericht Rosenheim verantworten.

Amtsgericht Rosenheim
Drei Schilder: »Amtsgericht Rosenheim«, »Familiengericht« und »Betreuungsgericht« hängen an einer Wand. Foto: Peter Kneffel/Archiv
Drei Schilder: »Amtsgericht Rosenheim«, »Familiengericht« und »Betreuungsgericht« hängen an einer Wand. Foto: Peter Kneffel/Archiv

ROSENHEIM. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hatte der Mann im November 2016 einen riskant überholenden Fahrer aus Ulm nicht einscheren lassen, obwohl Gegenverkehr in Sicht war. Der Wagen des Ulmers krachte nahe Rosenheim frontal in ein entgegenkommendes Auto mit drei jungen Frauen. Die 21-jährige Fahrerin sowie eine 15-Jährige starben, die dritte Frau überlebte schwer verletzt. Auch der Ulmer und seine Beifahrerin wurden schwer verletzt.

In einem Prozess im vergangenen Jahr waren der Ulmer und ein weiterer Autofahrer wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Der Ulmer kam mit einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten davon, das Urteil ist rechtskräftig. Der andere Autofahrer war vor dem nun Angeklagten gefahren und soll ebenfalls das Einscheren verhindert haben. Er bekam zwei Jahre Haft ohne Bewährung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig; der Fall soll in Kürze in zweiter Instanz verhandelt werden. (dpa)