Logo
Aktuell Land

Weitere Notfallpraxen schließen: Betroffene sind alarmiert

Seit einem Gerichtsurteil im Herbst ist der kassenärztliche Notdienst eingeschränkt. Mehrere Praxen hat die KVBW seither dauerhaft geschlossen. Patientenschützer fordern ein Eingreifen der Politik.

Notfallpraxis
Auf einem Wegweiser vor einem Krankenhaus steht ein Hinweisschild auf eine Notfallpraxis. Foto: Bernd Weißbrod/DPA
Auf einem Wegweiser vor einem Krankenhaus steht ein Hinweisschild auf eine Notfallpraxis.
Foto: Bernd Weißbrod/DPA

Im Zuge der Neustrukturierung des ärztlichen Bereitschaftsdiensts in Baden-Württemberg dünnt die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) das Netz an Notfallpraxen weiter aus. Die Notfallpraxen in Schorndorf (Rems-Murr-Kreis) und Buchen (Neckar-Odenwald-Kreis) würden nicht wieder geöffnet, teilte die KVBW am Mittwoch in Stuttgart mit. Beide Praxen waren bereits seit Ende Oktober geschlossen gewesen.

Im Februar und März hatte die KVBW bereits die dauerhafte Schließung von sechs Notfallpraxen in Geislingen (Landkreis Göppingen), Künzelsau (Hohenlohekreis), Möckmühl (Landkreis Heilbronn), Waghäusel-Kirrlach (Landkreis Karlsruhe), Bad Säckingen (Landkreis Waldshut) und Schopfheim (Landkreis Lörrach) bekannt gegeben. Insgesamt gibt es im Südwesten laut KVBW noch 107 Notfallpraxen.

Wegen eines Gerichtsurteils hatte die KVBW Ende Oktober angekündigt, keine Poolärztinnen und Poolärzte in den Notfallpraxen mehr einzusetzen und den ärztlichen Bereitschaftsdienst neu konzeptionieren zu wollen. Poolärzte sind Ärztinnen und Ärzte, die keine Kassenzulassung haben, also unter anderem Mediziner, die im Krankenhaus arbeiten, die kurz vor der Facharztanerkennung stehen oder die bereits im Ruhestand sind. Nach Angaben der KVBW hatten diese etwa 40 Prozent der Dienste in den Notfallpraxen freiwillig übernommen. Weil deren Wegfall nicht kompensiert werden könne, schränkte die KVBW das Angebot der Notfallpraxen deutlich ein.

Patientenschützer kritisierten die Schließung der Notfallpraxen im Südwesten scharf. Das Angebot sei schon vorher relativ ausgedünnt gewesen. »Die Leidtragenden sind offensichtlich wieder die Menschen im ländlichen Raum, die künftig längere Anfahrtswege in Kauf nehmen müssen. Niemand muss sich dann wundern, dass die Notaufnahmen der Krankenhäuser überlaufen«, sagte Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz mit Sitz in Dortmund. Auch sonst nehme die Erreichbarkeit von Arztpraxen immer weiter ab, so der Patientenschützer. »Selbst telefonisch geht da kaum noch was.«

Brysch forderte Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) deswegen zum Handeln auf. »Minister Lucha ist am Zug, dem Treiben ein Ende zu setzen. Es ist seine Aufgabe, das Angebot der Kassenärztlichen Vereinigung zu beaufsichtigen«, sagte Brysch. Die Patientinnen und Patienten hätten einen Anspruch darauf, dass es 24 Stunden am Tag und sieben Tage die Woche einen Ansprechpartner für die ärztliche Versorgung gebe. »Der Minister hat darauf zu achten, dass der Sicherstellungsauftrag nicht nur zu bequemen Zeiten gewährleistet wird«, so der Patientenschützer.

Die Versorgung der Bevölkerung sei gesichert, teilte die KVBW mit. Es stünden alternative Notfallpraxen zur Verfügung. Scharfe Kritik an der Schließung der Praxis in Buchen äußerte dagegen auch der Landrat des Neckar-Odenwald-Kreises, Achim Brötel (CDU). Er warf der Kassenärztlichen Vereinigung vor, das Gerichtsurteil zu nutzen, sich des »schon lang als lästig empfundenen ärztlichen Bereitschaftsdiensts noch weiter zu entledigen«. »Patienten sind dabei inzwischen scheinbar egal. Da geht es nur noch um eigene Interessen. In meinen Augen ist das schlicht verantwortungslos«, kritisierte der Landrat.

© dpa-infocom, dpa:240327-99-486686/3