Stuttgart (dpa/lsw) - Sieben weitere Jesidinnen wollen im Südwesten ihre Peiniger wiedererkannt habe. Diese Zahl nannte am Mittwoch ein Sprecher des Innenministeriums in Stuttgart. Darunter seien auch Fälle gewesen, bei denen die Behauptungen im Zuge der Ermittlungen widerlegt worden seien. Die Jesidin Aschwak Hadschi Hamid Talo hatte der Polizei Untätigkeit vorgeworfen, nachdem sie angezeigt hatte, ihren IS-Peiniger in Schwäbisch Gmünd wiedergetroffen zu haben. Dort habe der Mann sie erneut bedroht. Die junge Frau floh zurück in den Nordirak, weil die Polizei den Mann nach ihrem Eindruck nicht festnehmen wollte.
Die Jesidin hatte bereits zuvor mangelnde Zusammenarbeit mit der Polizei beklagt. Das Landeskriminalamt in Baden-Württemberg hatte erklärt, die Ermittlungen könnten im Moment nicht fortgeführt werden, da die Zeugin für Rückfragen nicht erreichbar sei.
Das Innenministerium verwies darauf, dass die Bundesanwaltschaft das Verfahren führe. »Das bedeutet, sie entscheidet in Abstimmung mit der polizeilichen Sachbearbeitung über die Ermittlungsschritte.« Vernehmungen im Ausland seien Eingriffe in die Hoheitsrechte des jeweiligen Staates. »Deshalb braucht es dafür der völkerrechtlichen Zustimmung im Rahmen eines Rechtshilfeersuchens. Dieses zu stellen, obliegt der Bewertung der zuständigen Staatsanwaltschaft - im konkreten Fall also dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof.«
Nach Angaben einer Sprecherin der Bundesanwaltschaft gibt es seit 2014 ein Verfahren zu den Verbrechen der Terrormiliz Islamischer Staat (IS), um zu klären, ob die Taten nach dem Völkerstrafgesetzbuch geahndet werden können. Dazu seien bislang rund hundert Jesidinnen vernommen worden. Baden-Württemberg hatte zwischen 2015 und Anfang 2016 insgesamt 1000 Menschen - vorwiegend jesidische IS-Opfer und ihre Kinder - aufgenommen. Sie würden nach und nach - zusammen mit dem Bundeskriminalamt - befragt. »Das gestaltet sich durchaus schwierig, weil die Zeuginnen häufig schwer traumatisiert sind«, sagte eine Sprecherin. In den Vernehmungen sollen Beweise gesichert werden für den Fall, dass Beschuldigte vor Gericht gestellt werden.