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Wegen Vogelgrippe muss Geflügel im Ostalbkreis in den Stall

Wegen der Vogelgrippe sind Geflügelhalter im Ostalbkreis aufgefordert, ihre Tiere in Ställen unterzubringen. Die Regelung trete ab Dienstag in Kraft, teilte das Landratsamt in Aalen mit. Das Stallgebot gelte für alle Halter östlich der Bundesstraße 19 und in Städten und Gemeinden, durch welche die Straße verläuft.

Der Grund für die neue Verfügung sei das Auffinden verendeter Graugänse an örtlichen Gewässern, die mit dem Geflügelpestvirus H5N1 infiziert gewesen seien. Die Verordnung gilt sowohl für private als auch gewerbliche Geflügelhalter. Durch das Aufstallen will man die Virusübertragung von Wildvögeln auf das Geflügel verhindern.

Die auch Vogelgrippe genannte Geflügelpest breitet sich seit Wochen im Südwesten aus und ist eine hochansteckende Infektionskrankheit durch Influenza A-Viren, die vor allem bei Wasservögeln vorkommt. Die Krankheit ist Experten zufolge für Menschen ungefährlich, in Nutzgeflügelbeständen aber kann sie hohe Verluste verursachen.

Mitteilung

© dpa-infocom, dpa:230220-99-670961/2