Der Grund für die neue Verfügung sei das Auffinden verendeter Graugänse an örtlichen Gewässern, die mit dem Geflügelpestvirus H5N1 infiziert gewesen seien. Die Verordnung gilt sowohl für private als auch gewerbliche Geflügelhalter. Durch das Aufstallen will man die Virusübertragung von Wildvögeln auf das Geflügel verhindern.
Die auch Vogelgrippe genannte Geflügelpest breitet sich seit Wochen im Südwesten aus und ist eine hochansteckende Infektionskrankheit durch Influenza A-Viren, die vor allem bei Wasservögeln vorkommt. Die Krankheit ist Experten zufolge für Menschen ungefährlich, in Nutzgeflügelbeständen aber kann sie hohe Verluste verursachen.
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