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Wegen Mordes an Ex-Freundin: Angeklagter gibt Erklärung ab

Ein wegen Mordes an seiner früheren Freundin angeklagter Mann hat vor Gericht angegeben, sich nicht an die Tat erinnern zu können. Er sei mit einem Messer in das Zimmer seiner Ex-Freundin gegangen, weil er sich vor ihr damit selbst töten wollte, hieß es in einer vom Verteidiger verlesenen Erklärung des 45 Jahre alten ukrainischen Staatsangehörigen vor dem Landgericht Tübingen am Montag. Seine Ex-Freundin habe ihn ausgelacht. »Sie hat angefangen zu kichern.«

Landgericht Tübingen
Das Schild des Landgerichts Tübingen steht vor dem Gerichtsgebäude. Foto: Bernd Weißbrod/DPA
Das Schild des Landgerichts Tübingen steht vor dem Gerichtsgebäude.
Foto: Bernd Weißbrod/DPA

Danach sei sein Kopf wirr und alles sei wie im Nebel gewesen. Der Ukrainer sitzt seit dem 25. September in Untersuchungshaft. Er stellte sich am Tattag selbst der Polizei.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 45-Jährigen Mord aus niedrigen Beweggründen vor. Auch sei Heimtücke im Spiel gewesen. Laut Anklage soll der Tatverdächtige die 42 Jahre alte Frau in ihrer Tübinger Wohnung mit einem Messer so schwer verletzt haben, dass sie noch am Tatort starb. Sein Motiv sei Eifersucht gewesen, weil ihn die Frau verlassen habe und in einer neuen Beziehung gewesen sei.

In der Erklärung des Verdächtigen hieß es, er habe sich um die 42 Jahre alte Frau und ihre Tochter gut gekümmert. Der Angeklagte, die Frau und ihre Tochter kamen im Juli 2022 nach Tübingen und wohnten in einer Unterkunft für ukrainische Flüchtlinge.

© dpa-infocom, dpa:240310-99-288999/4