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Wegen Maskenpflicht nicht in Schule: Geldstrafe für Vater

Monatelang hat ein Mann seine Tochter wegen der Maskenpflicht nicht in die Schule geschickt - am Donnerstag ist er deshalb zu einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro verurteilt worden. Die Geldstrafe hätte höher ausfallen können, allerdings seien die wirtschaftlichen Verhältnisse des Vaters eingeschränkt, sagte ein Richter des Amtsgerichts Heilbronn. Auch die Kosten des Verfahrens im vierstelligen Bereich muss der 58-Jährige tragen.

Justitia
Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen. Foto: Rolf Vennenbernd
Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen.
Foto: Rolf Vennenbernd

Nach Angaben des Vaters infizierte sich die elfjährige Tochter wegen des Tragens einer Maske mit Herpes. Die Infektion habe nicht nur Schmerzen im Mundraum, sondern auch Müdigkeit und Kopfschmerzen ausgelöst. »Das war schon heftig«, sagte der Mann. Er habe seine Tochter nicht mehr zur Schule in Eppingen (Kreis Heilbronn) geschickt, obwohl die Infektion nach 10 bis 14 Tagen verheilt gewesen sein soll.

»Definitiv kommt die Infektion nicht durch die Maske«, sagte der behandelnde Zahnarzt vor Gericht. Bei Herpes müsse man die Maske lediglich häufiger wechseln. Der Vater habe sich nicht an die Corona-Maßnahmen anpassen wollen, urteilte am Ende das Gericht.

Bei der Verhandlung im Amtsgericht Heilbronn ging es um das Fehlen des Mädchens vom 13. September bis zum 12. Oktober des vergangenen Jahres. Die Elfjährige geht wegen der Maskenpflicht allerdings schon seit März 2021 nicht mehr in die Schule. Der Vater erhielt nach eigenen Angaben weitere Bußgeldbescheide, die er ungeöffnet zurücksendete. Ob es zu weiteren Verfahren kommen wird, war zunächst unklar.

Obwohl die Schülerinnen und Schüler in Baden-Württemberg seit Beginn der Woche keine Maske mehr tragen müssen, fehlte das Mädchen dem Vater zufolge auch in den vergangenen Tagen. Die nach wie vor verpflichtenden Corona-Tests an den Schulen seien vorsätzliche Körperverletzung, begründete der Vater das Fehlen seiner Tochter.

© dpa-infocom, dpa:220406-99-822482/3