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Warum Frauen ab 35 nur noch alle drei Jahre Anspruch auf einen Zellabstrich haben

Krebsfrüherkennung hat sich geändert: Nur noch bis 34 bekommen Frauen jährlich einen Abstrich zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs von den Krankenkassen bezahlt. Wieso sich die Regelung geändert hat und ob das Gefahren mit sich bringt.

Aufklärung über die richtige Krebsvorsorge gehört zum Besuch bei der Frauenärztin dazu. Viele Gynäkologen müssen ihren Patientin
Aufklärung über die richtige Krebsvorsorge gehört zum Besuch bei der Frauenärztin dazu. Viele Gynäkologen müssen ihren Patientinnen nun aber auch die geänderten Regeln für die Krebsfrüherkennung erklären. Foto: Adobe Stock
Aufklärung über die richtige Krebsvorsorge gehört zum Besuch bei der Frauenärztin dazu. Viele Gynäkologen müssen ihren Patientinnen nun aber auch die geänderten Regeln für die Krebsfrüherkennung erklären.
Foto: Adobe Stock

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