KARLSRUHE. Dass die Gemeinde Waldbronn nur teilweise für eine Millionenforderung gegen die insolvente Kurklinik des Ortes haftet, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe am Donnerstag (12 U 189/17). Der Kommunale Versorgungsverband Baden-Württemberg (KVBW) hat 34 Millionen Euro gegenüber dem Insolvenzverwalter der Rechtsnachfolgerin der Kurklinik geltend gemacht. Dafür sollte die Gemeinde haften. Das OLG beschränkte die Haftung nun auf den Standort Waldbronn. Die Forderungen erstreckten sich nicht auf die Klinik-Standorte Dobel und Bad Herrenalb. Die Summe, die zu zahlen bleibt, ist noch unklar. Sie wird jetzt beträchtlich geringer ausfallen, schätzt Bürgermeister Franz Masino (SPD). Er wertet das Urteil deshalb als »Teilerfolg«. (dpa)