STUTTGART/EPPELHEIM. »Bund und Land haben die erforderlichen Wahlrechtsänderungen auf die lange Bank geschoben, obwohl der Ausschluss eindeutig gegen die UN-Menschenrechtscharta verstößt«, sagte die Landesbehindertenbeauftragte Stephanie Aeffner der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart.
Das Zeitfenster für eine Novelle des Wahlrechts werde immer enger, um 5900 betreuten Behinderten im Südwesten die Teilnahme an den Abstimmungen am 26. Mai zu ermöglichen - unter anderem wegen der dann erforderlichen Anpassung der Wählerverzeichnisse. Betroffen sind behinderte Männer und Frauen, denen ein Betreuer für alle Bereiche ihres Lebens zur Seite gestellt ist. Hinzu kommen rund 250 (2016) schuldunfähige Straftäter in der Forensik. (dpa)