Überwachen sollen das Verbot die Polizei und städtischer Vollzugsdienst. Bis zum 1. Februar sollen die Einsatzkräfte entsprechend geschult werden. Das vorerst auf zwei Jahre begrenzte Verbot soll in den Nächten von Freitag auf Samstag sowie von Samstag auf Sonntag von Polizei und kommunalem Ordnungsdienst durchgesetzt werden. An Tagen vor Feiertagen gilt das Verbot dann auch von 20.00 bis 6.00 Uhr.
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