Die Maßnahmen zum Herdenschutz waren laut Ministerium in Bernau umgesetzt und wurden von den Wölfen überwunden. Sollten die Tiere nach dem Vorfall im November »im engen räumlichen und zeitlichen Zusammenhang« wieder Nutztiere reißen, könnten sie als sogenannte schadstiftende Wölfe eingestuft werden. Mit einer Ausnahmegenehmigung könne dann auch die Tötung erteilt werden, hieß es.
Die Gemeinde Bernau liegt im Fördergebiet Wolfsprävention Schwarzwald. Dort wird von Haltern von Schafen, Ziegen und Gehegewild erwartet, ihre Weiden ausreichend vor einem Wolfsübergriff zu sichern. Wird dennoch ein Tier gerissen, werden die Kosten in der Regel erstattet.
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