Die FDP will mit ihrem Gesetzentwurf auf die Einhaltung der Sollgröße des Landtags von 120 Abgeordneten hinwirken. Aktuell gibt es 154 Abgeordnete.
Durch die im vergangenen Frühjahr beschlossene Wahlrechtsreform befürchten die Liberalen eine weitere Zunahme der Abgeordnetenzahl. Der Politikwissenschaftler Joachim Behnke von der Zeppelin Universität sagte, ein vergrößerter Landtag schaffe keine Vorteile. Ein erheblicher Nachteil seien Mehrkosten.
Behnke war bereits bei der letzten Wahlrechtsänderung von den Liberalen als Gutachter bestellt worden. Im damaligen Gesetzgebungsverfahren hatte die FDP zunächst vorgeschlagen, die Zahl der Wahlkreise von 70 auf 60 zu reduzieren. Der nun radikalere Schritt wurde damit begründet, dass man eine »wirksame Reduktion« der Abgeordnetenzahl anstrebe.
Edgar Wunder vom Landesvorstand des Vereins mehr Demokratie sagte: »Tun sie was, die zunehmende Aufblähung ist nicht akzeptabel.« Ein vergrößerter Landtag habe nicht mit mehr Demokratie zu tun. Und der Chef des Bundes der Steuerzahler, Eike Möller, warnte vor zusätzlichen Kosten in Millionenhöhe. Mehrausgaben durch ein neues Wahlrecht müssten vermieden werden.
Bei der jüngsten Wahlrechtsreform im April 2022 wurde das Wahlalter auf 16 Jahre gesenkt und für Baden-Württemberg ein Zwei-Stimmen-Wahlrecht eingeführt. Mit der Erststimme wird der Wahlkreiskandidat oder die Wahlkreiskandidatin direkt gewählt. Die Zweitstimme geht an eine Partei, die dafür eine Landesliste aufstellt - dadurch haben die Parteien mehr Einfluss bei der Kandidatenkür. Die Sitzverteilung im Landtag bestimmt sich nach der Zweitstimme. Je nach Anzahl der Direktmandate einer Partei werden also ein Ausgleich und damit mehr Sitze im Parlament nötig, um eine Sitzverteilung gemäß der Zweitstimmen zu erreichen.
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