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Vorstoß der FDP zum Wahlrecht: Anhörung im Landtag

Die kommunalen Spitzenverbände im Südwesten sehen den Plan der FDP skeptisch, erneut das Landtagswahlrecht zu ändern. Norbert Brugger vom Städtetag warnte am Mittwoch in Stuttgart anlässlich einer Anhörung des Innenausschusses vor einer »zu starken Reduzierung« der Wahlkreise. Dies bringe nichts, wenn dadurch Bürgernähe verloren gehe. Die Liberalen wollen mit ihrem Vorstoß eine Aufblähung des Parlaments verhindern. Anstatt von 70 soll es künftig nur noch 38 Wahlkreise analog zur Bundestagswahl geben.

Die FDP will mit ihrem Gesetzentwurf auf die Einhaltung der Sollgröße des Landtags von 120 Abgeordneten hinwirken. Aktuell gibt es 154 Abgeordnete.

Durch die im vergangenen Frühjahr beschlossene Wahlrechtsreform befürchten die Liberalen eine weitere Zunahme der Abgeordnetenzahl. Der Politikwissenschaftler Joachim Behnke von der Zeppelin Universität sagte, ein vergrößerter Landtag schaffe keine Vorteile. Ein erheblicher Nachteil seien Mehrkosten.

Behnke war bereits bei der letzten Wahlrechtsänderung von den Liberalen als Gutachter bestellt worden. Im damaligen Gesetzgebungsverfahren hatte die FDP zunächst vorgeschlagen, die Zahl der Wahlkreise von 70 auf 60 zu reduzieren. Der nun radikalere Schritt wurde damit begründet, dass man eine »wirksame Reduktion« der Abgeordnetenzahl anstrebe.

Edgar Wunder vom Landesvorstand des Vereins mehr Demokratie sagte: »Tun sie was, die zunehmende Aufblähung ist nicht akzeptabel.« Ein vergrößerter Landtag habe nicht mit mehr Demokratie zu tun. Und der Chef des Bundes der Steuerzahler, Eike Möller, warnte vor zusätzlichen Kosten in Millionenhöhe. Mehrausgaben durch ein neues Wahlrecht müssten vermieden werden.

Bei der jüngsten Wahlrechtsreform im April 2022 wurde das Wahlalter auf 16 Jahre gesenkt und für Baden-Württemberg ein Zwei-Stimmen-Wahlrecht eingeführt. Mit der Erststimme wird der Wahlkreiskandidat oder die Wahlkreiskandidatin direkt gewählt. Die Zweitstimme geht an eine Partei, die dafür eine Landesliste aufstellt - dadurch haben die Parteien mehr Einfluss bei der Kandidatenkür. Die Sitzverteilung im Landtag bestimmt sich nach der Zweitstimme. Je nach Anzahl der Direktmandate einer Partei werden also ein Ausgleich und damit mehr Sitze im Parlament nötig, um eine Sitzverteilung gemäß der Zweitstimmen zu erreichen.

FDP-Fraktion

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