Er besorgte Anleitungen zum Bau von Molotowcocktails und Sprengstoffgürteln sowie Geld zum Kauf einer Kalaschnikow und hegte Terrorpläne - doch bei einem von verdeckten Ermittlern eingefädelten Waffengeschäft nahm die Polizei den Mann fest. Am Montag verurteilte das Landgericht Karlsruhe den 22-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren. Zwar ließen Staatsanwaltschaft und Verteidigung nach dem Urteil offen, ob sie Rechtsmittel einlegen werden. Da beide Seiten gänzlich andere Urteile gefordert hatten, könnte der Fall beim Bundesgerichtshof (BGH) zur Überprüfung landen. (Az: 5 KLs 510 Js 4383/21)
Der Vorsitzende Richter bezeichnete die Beweisaufnahme als »herausfordernd«. Nicht etwa wegen der Menge an Beweisen. Sondern weil Behörden dem Gericht die Arbeit erschwert hätten. So habe das baden-württembergische Innenministerium die Vernehmung der verdeckten Ermittler nur mit verfremdeten Stimmen und ohne persönliche Angaben erlaubt. Das Bundesinnenministerium wiederum habe Chatverläufe nicht in Gänze preisgegeben - sondern lediglich Zusammenfassungen des Bundesamts für Verfassungsschutz, sagte er.
Der 22-Jährige, den Ermittler dem radikal-islamistischen Spektrum zuordnen, war im Juni 2021 am Bahnhof Kehl (Ortenaukreis) bei dem fingierten Waffengeschäft aufgeflogen. Das Gericht bewertete den Einsatz der verdeckten Ermittler als rechtmäßig.
Es blieb mit der Entscheidung unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die auf fünf Jahre und neun Monate plädiert hatte. Der Verteidiger des Deutschen hatte einen Freispruch gefordert. Das Urteil sei aber kein Mittelweg, betonte der Vorsitzende. Der Angeklagte habe Schuld auf sich geladen. Doch diese wiege weniger schwer als von der Staatsanwaltschaft angenommen.
So habe er anfangs wohl noch keine konkreten Anschlagspläne verfolgt. Davon geht das Gericht erst mit dem Kaufwunsch der Kriegswaffe aus. Unklar blieb bis zuletzt, wie konkret die Anschlagspläne des Mannes in Deutschland oder Frankreich, wo er zuletzt gelebt hatte, waren.
Der Vorsitzende Richter attestierte dem 22-Jährigen eine gewisse Naivität. Er habe zu den Taten mehr oder weniger in Chats angeleitet werden müssen. Da er vorwiegend von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht habe, wisse das Gericht nur wenig über den Mann. In der Schule sei er eher Außenseiter gewesen, aber wohl nicht gänzlich radikaler Ideologie verfallen, sagte der Richter. Mit Unterstützung von Fachleuten könne er im Gefängnis seine Einstellungen ändern.
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