Ermittelt wird jetzt im Fall des Schützen wegen Körperverletzung im Amt mit Todesfolge oder Totschlag. Gegen den anderen Beamten, der Reizgas nutzte, wird wegen des Verdachtes der Körperverletzung im Amt ermittelt. Wie in solchen Fällen üblich werde dabei untersucht, ob der Einsatz der Dienstwaffe gerechtfertigt war, so das Landeskriminalamt. Dabei spiele auch Notwehr eine Rolle. Derzeit würden etliche Zeugen vernommen, die den Vorfall auf offener Straße mitbekommen haben. Der Getötete war den Angaben nach in derselben Straße wie die Ex-Partnerin gemeldet.
Anfang Januar hatten zwei Polizisten ebenfalls in einem Fall häuslicher Gewalt in Hockenheim (Rhein-Neckar-Kreis) einen bewaffneten Mann mit sieben Schüssen außer Gefecht gesetzt.
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