Zuvor hatte sich der Mann nicht ausweisen können und falsche Personalien angegeben. Die Überprüfung ergab: Der 31-Jährige war 2017 wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchter Freiheitsberaubung zu einer achtmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Statt die Strafe anzutreten, tauchte er unter. Er wurde direkt von der Grenze zur Schweiz ins Gefängnis gebracht.
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