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Vogelgrippe: Stallpflicht im Kreis Biberach

In Teilen des Landkreises Biberach ist eine Stallpflicht für Geflügel erhoben worden. Das teilte das Landratsamt mit. Demnach waren in der Ortschaft Bad Schussenried drei an der Geflügelpest verendete Möwen gefunden worden.

Tierhaltung
Ein Hahn steht in einem Stall. Foto: Marijan Murat
Ein Hahn steht in einem Stall.
Foto: Marijan Murat

Von der Aufstallungspflicht betroffen seien die Städte und Gemeinden Bad Schussenried, Ingoldingen, Mittelbiberach, Stafflangen (Ortsteil von Biberach), Oggelshausen, Tiefenbach, Seekirch, Alleshausen, Moosburg, Kanzach, Dürnau, Bad Buchau und Allmansweiler.

Damit hält die Geflügelpest Baden-Württemberg weiter im Schwitzkasten. Immer wieder werden Funde in anderen Landkreisen gemeldet und Aufstallungsgebote erlassen, zuletzt im Landkreis Wittenberg.

Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine hoch ansteckende, schnell fortschreitende, akut verlaufende und leicht übertragbare Viruserkrankung. Die Geflügelpest - auch Vogelgrippe genannt - kann durch verschiedene sogenannte aviäre Influenzaviren ausgelöst werden.

Das Robert Koch-Institut schätzt das Risiko, sich mit dem aufgetretenen Virus H5N1 zu infizieren, selbst für Menschen mit engem Kontakt zu infizierten Vögeln als »sehr gering« ein. In Vogelbeständen kann es sich jedoch leicht ausbreiten - für diese Tiere ist es eine tödliche Gefahr.

© dpa-infocom, dpa:230428-99-486933/2