Logo
Aktuell Land

Virchowbund sieht Bereitschaftsdienst in Gefahr

Der Virchowbund warnt vor einem Kollaps des ärztlichen Notfalldienstes in Baden-Württemberg. Das Bundessozialgericht habe mit sofortiger Wirkung eine bewährte Struktur der Notfalldienstversorgung faktisch außer Kraft gesetzt, sagte Brigitte Szaszi, die Landesvorsitzende des Virchowbunds am Mittwoch. Für die Patientinnen und Patienten heiße das nichts Gutes. Nachts werde man stundenlang auf den Notdienst warten müssen. Die Notaufnahmen würden überlaufen sein. Dadurch werde die ärztliche Versorgung erneut massiv bedroht. Im Virchowbund sind die niedergelassenen Mediziner organisiert.

Arzt
Ein Arzt hält ein Stethoskop in der Hand. Foto: Patrick Seeger/DPA
Ein Arzt hält ein Stethoskop in der Hand.
Foto: Patrick Seeger/DPA

Seit Monaten hätten Verbände und Organisationen davor gewarnt, welche einschneidenden Folgen eine mögliche Sozialversicherungspflicht im ärztlichen Bereitschaftsdienst für die ambulante Versorgung hätte.

Nach einer weitreichenden Entscheidung des Bundessozialgerichts läuft im Südwesten ein Notfallplan für den ärztlichen Bereitschaftsdienst an. Die Menschen im Land müssen sich in nächster Zeit voraussichtlich auf längere Wartezeiten und vollere Praxen einstellen - insbesondere am Wochenende und außerhalb der Sprechzeiten.

Hintergrund ist ein Urteil des Bundessozialgerichts. Die Kasseler Richter hatten am Dienstag entschieden, dass ein Zahnarzt sozialversichert werden muss, wenn er als sogenannter Poolarzt einem von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) organisierten Notdienst nachkommt. Die KV Baden-Württemberg (KVBW) kündigte nach der Entscheidung daher an, mit »sofortiger Wirkung die Tätigkeit der Poolärztinnen und Poolärzte« zu beenden. Das bestehende System könne in der bisherigen Form nicht weitergeführt werden.

Vor dem Urteil haben laut KVBW rund 3000 Poolärzte etwa 40 Prozent der Dienste in den Notfallpraxen und der medizinisch erforderlichen Hausbesuche übernommen - und so die niedergelassenen Ärzte entlastet. Ihr Wegfall könne nicht schnell kompensiert werden. Der Notdienst soll weiter sichergestellt sein - aber nicht im bisherigen Umfang.

Mitteilung Bundessozialgericht

Mitteilung Kassenärztliche Vereinigung

Übersicht Notfallpraxen

© dpa-infocom, dpa:231025-99-697472/2